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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

Dutch Report (Bruggeman/Chao-Duivis)<br />

von Baumängeln. Wenn der Garantiefall eintritt, tritt die GIW an die Stelle <strong>des</strong><br />

Unternehmers und erfüllt den Bauvertrag in dem Umfang, der von der Garantie ab­<br />

gedeckt ist.<br />

3. Müssen die Modell-AGB, um Wirkung <strong>zu</strong> entfalten, dem Verbraucher bei<br />

Vertragsschluss in toto vorgelegt werden, oder ist eine Einbeziehung<br />

bestimmter Klauseln durch bloßen Hinweis auf deren Existenz möglich?<br />

Der Mustervertrag ist der Vertrag selbst. Dementsprechend hat eine Seite den<br />

gesamten Mustertext der anderen vor<strong>zu</strong>legen. In der Praxis ist dies immer der<br />

Bauunternehmer.<br />

Das Mustervertragsformular ist von beiden Parteien aus<strong>zu</strong>füllen. Für die<br />

konkretisierenden Angaben (Bauobjekt, Auftraggeber, Unternehmer etc.) sind freie<br />

Felder vorgesehen. Schließlich unterschreiben beide Seiten das ausgefüllte Ver­<br />

tragsformular.<br />

Der Vertrag nimmt an mehreren Stellen Be<strong>zu</strong>g auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

und weist jeweils daraufhin, dass diese Bestandteil <strong>des</strong> Vertrages<br />

sind. Wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem Unternehmer dem<br />

Verbraucher aber nicht spätestens bei Vertragsschluss ausgehändigt werden, ist<br />

der Verbraucher berechtigt, eine, mehrere oder sogar sämtliche Klauseln der allge­<br />

meinen Geschäftsbedingungen <strong>zu</strong> streichen (Art. 6:233 (b), 234 nlZGB)<br />

4. Unterliegen diese Musterverträge bzw. Modell-AGB einer Inhaltskontrolle<br />

nach dem Gesetz, das die Klauselrichtlinie (Richtlinie EG 93/13) umsetzt?<br />

¾ Wenn ja: In welchen Punkten bestehen Bedenken gegen die Wirksamkeit der<br />

Musterklauseln?<br />

Bislang ist keine Klausel <strong>des</strong> Modellkauf- und Bauvertrages vor dem Hintergrund<br />

der europäischen Klauselrichtlinie für nichtig erklärt worden. Dies bedeutet jedoch<br />

nicht, dass der Vertrag ein ideales Beispiel für verbraucherfreundliche Regelungen<br />

ist. Der Mustervertrag ist Gegenstand der Doktorarbeit von Evelien Bruggemann,<br />

die am niederländischen Institut für Baurecht arbeitet und ihre Dissertation an der<br />

technischen Universität von Delft im Jahre 2008 verteidigen wird.<br />

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