28.02.2013 Aufrufe

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

V. Schweiz<br />

<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Abschlussbericht<br />

Da in der Schweiz keine materiellrechtlichen Verbraucherschutzregeln bestehen,<br />

stellt sich die Frage einer prozessualen Flankierung nicht.<br />

D. Resümee<br />

I. Grundansätze einer möglichen Weiterentwicklung<br />

<strong>des</strong> Bauvertragsrechts<br />

Der rechtsvergleichende Blick ins Ausland hat im Bereich <strong>des</strong> privaten Bauvertrags­<br />

rechts zwei grundverschiedene Ansätze deutlich werden lassen.<br />

Auf der einen Seite steht die französische Rechtsordnung, die sich durch eine<br />

hochkomplexe Regelung <strong>des</strong> Bauvertragsrechts von den übrigen hier untersuchten<br />

Rechtsordnungen deutlich abhebt. Für verschiende Bauvertragstypen gibt es jeweils<br />

spezielle Gesetzesregelungen, die in weiten Teilen sogar zwingender Natur sind.<br />

Auf der anderen Seite steht der schweizerische Weg, der keine spezialgesetzlichen<br />

Regelungen für Bauverträge kennt. Den besonderen Bedürfnissen der Baurechtspraxis<br />

trägt mit der SIA-Norm 118 ein Musterklauselwerk Rechnung.<br />

Zwischen diesen beiden Ansätzen stehen die Niederlande und England. Dort hat<br />

<strong>zu</strong>m einen der Gesetzgeber Spezialregelungen für Bauverträge geschaffen. Diese<br />

sind aber weitaus weniger komplex als in Frankreich. Zum anderen gibt es in diesen<br />

beiden Ländern für unterschiedliche Bauvertragstypen jeweils entsprechende<br />

Musterklauselwerke, u.a. auch für Verbraucherbauverträge. Großer Beliebtheit<br />

erfreuen sich die für Verbraucherbauverträge geschaffenen Musterklauseln allerdings<br />

nur in den Niederlanden. Dies mag u.a. daran liegen, dass in England eine<br />

nahe<strong>zu</strong> verwirrende Vielfalt verschiedener Musterklauselwerke existiert, wohingegen<br />

sich die Lage in den Niederlanden deutlich übersichtlicher gestaltet. Hier hat<br />

sich für Verbraucherbauverträge die Verwendung eines ganz bestimmten<br />

Mustervertrags durchgesetzt.<br />

129

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!