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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Abschlussbericht<br />

¾ Hinweis auf die Finanzierungsmodalitäten einschließlich Art und Umfang der<br />

dem Auftraggeber gewährten Darlehen;<br />

¾ Angabe <strong>des</strong> Datums für den Beginn der Bauarbeiten.<br />

Die Nichtbeachtung dieser inhaltlichen Min<strong>des</strong>tanforderungen führt <strong>zu</strong>r absoluten<br />

Nichtigkeit <strong>des</strong> Vertrags.<br />

(3) BAUTRÄGERVERTRÄGE ÜBER WOHNGEBÄUDE<br />

Bauträgerverträge über Wohngebäude im Sinne von Art. 1601-1 ff. C. civ. unter­<br />

liegen den in Art. L. 261-11 CCH vorgesehenen Min<strong>des</strong>tanforderungen:<br />

¾ Beschreibung <strong>des</strong> vertragsgegenständlichen Gebäu<strong>des</strong> oder Gebäudeteils;<br />

¾ Angabe <strong>des</strong> Preises sowie der Zahlungsmodalitäten;<br />

¾ Hinweis auf eventuelle Modalitäten einer Preisanpassung;<br />

¾ Hinweis auf die Fertigstellungs- oder Rückzahlungsgarantie;<br />

¾ Bestimmung der Lieferfrist;<br />

Dem Vertrag sind außerdem folgende Anlagen bei<strong>zu</strong>fügen:<br />

¾ Darstellung <strong>des</strong> vertragsgegenständlichen Gebäu<strong>des</strong> mittels eines Planes;<br />

¾ Beschreibung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> sowie seiner Einrichtung;<br />

¾ Beschreibung der technischen Eigenschaften <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>, wie z.B. der Art<br />

der verwendeten Materialien.<br />

Die Nichtbeachtung dieser inhaltlichen Min<strong>des</strong>tanforderungen hat die relative<br />

Nichtigkeit <strong>des</strong> Vertrags <strong>zu</strong>r Folge. Dies entspricht im deutschen Recht der<br />

Anfechtbarkeit <strong>des</strong> Vertrags, die ausschließlich vom Auftraggeber vor Abschluss der<br />

Bauarbeiten geltend gemacht werden kann.<br />

Denkbar ist auch eine Schadensersatzhaftung <strong>des</strong> Notars, wenn der fehlerhafte<br />

Vertrag auf <strong>des</strong>sen Fahrlässigkeit <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen ist.<br />

(4) PRAKTISCHE ERFAHRUNGEN<br />

Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Vorschriften, die den Inhalt von Wohnbauverträgen<br />

regeln, kommt es in Frankreich nur selten <strong>zu</strong> Streitigkeiten über den<br />

genauen Leistungsinhalt eines solchen Vertrages.<br />

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