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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Deutsche Rechtslage (Huber)<br />

bedingungen verwenden, die gegen die §§ 307 bis 309 BGB verstoßen, Klage<br />

erheben, um die künftige Verwendung der entsprechenden Klauseln <strong>zu</strong> verhindern.<br />

Darüber hinaus hat der Arbeitskreis „Schuldrechtsmodernisierungsgesetz“ <strong>des</strong><br />

Instituts für Baurecht in Freiburg <strong>zu</strong>r prozessualen Flankierung der von ihm<br />

befürworteten materiellrechtlichen Informationspflicht <strong>des</strong> Bauunternehmers vorgeschlagen,<br />

Verbraucherverbänden die Möglichkeit ein<strong>zu</strong>räumen, gegen Bau­<br />

unternehmer vor<strong>zu</strong>gehen, die Bauleistungen <strong>zu</strong>r Errichtung von Wohngebäuden<br />

unter Einschluss wesentlicher Teile der Bauplanung anbieten, ohne die Besteller vor<br />

Vertragsschluss eindeutig und erschöpfend über die <strong>zu</strong> erbringenden Bauleistungen<br />

schriftlich <strong>zu</strong> informieren. 449<br />

449 Vgl. den baurechtlichen Ergän<strong>zu</strong>ngsentwurf <strong>zu</strong>m Schuldrechtsmodernisierungsgesetz <strong>des</strong> Arbeitskreises<br />

„Schuldrechtsmodernisierungsgesetz“ <strong>des</strong> Instituts für Baurecht Freiburg e.V.,<br />

Empfehlung Nr. 20, abrufbar unter http://www.ifbf.de/download/arbeitskreis.pdf.<br />

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