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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

UK Report (Austen-Baker)<br />

(4) Hat der Verbraucher das Recht, eine Gewährleistungssicherheit <strong>zu</strong><br />

verlangen, um etwaige, später entstehende Gewährleistungsansprüche<br />

ab<strong>zu</strong>sichern?<br />

Die für Bauverträge übliche Situation wurde bereits oben (3) beschrieben.<br />

Der Verbraucher mag eine Sicherheit verlangen, aber der Unternehmer wird ihm<br />

kaum eine geben wollen. Es ist höchst zweifelhaft, dass es ein Verbraucher jemals<br />

schaffen wird, einen Unternehmer <strong>zu</strong> finden, der bereit ist, eine Sicherheit <strong>zu</strong><br />

leisten.<br />

Allerdings verfügen alle Neubauten und Appartements über eine 10-jährige Garantie<br />

von der National House Building Confederation (NHBC), die dem Verbraucher, der<br />

einen Neubau gekauft hat, im Zweifelsfall einen höherwertigen Entschädigungsanspruch<br />

gewährt, da dieser Anspruch unabhängig davon bestehen bleibt, ob der<br />

Unternehmer, der das Haus gebaut hat, noch tätig ist. Manche Praktiker vermuten<br />

aber, dass die NHBC sich manchmal Klagen in unangemessener Weise widersetzt..<br />

In manchen Fällen wird die Abwehrstrategie als nicht hinreichend begründet<br />

empfunden.<br />

(5) Wie ist der Verbraucher bei einer Stundenlohnvereinbarung gegen die Abrechnung<br />

nicht geleisteter oder nicht erforderlicher Arbeitsstunden geschützt?<br />

¾ Sonderproblem: Wird ein Anerkenntnis fingiert, wenn der Verbraucher<br />

während der Bauphase erstellte Stundenzettel nicht beanstandet?<br />

Wie bereits oben erwähnt, werden Bauverträge in England fast immer als Pauschal­<br />

preisvertrag geschlossen. So stellt sich die Frage von Stundenlohnvereinbarungen<br />

normalerweise nicht, es sei denn, es handelt sich um Abweichungen von dem<br />

ursprünglich Vereinbarten. In diesem Fall helfen Stundenzettel dem Unternehmer<br />

aber in erste Linie, seine Arbeit <strong>zu</strong> bewerten. Es ist extrem selten, dass ein Vertrag<br />

auf Stundenzettelbasis geschlossen wird. Nach der Erfahrung von Praktikern<br />

werden Stundenzettel selbst bei abweichenden, nicht ursprünglich vereinbarten<br />

Arbeiten nur selten verwendet. Dies liegt (i) <strong>zu</strong>m einen am „Brüderlichkeitsethos“<br />

der Bauindustrie und (ii) <strong>zu</strong>m andere daran, dass es mit dem „Adjudication-<br />

Verahren“ ein extrem zügiges vorläufiges Gerichtsverfahren gibt, bei dem die<br />

detaillierte Prüfung von Dokumenten wie Stundenzetteln eher hinderlich wäre. In der<br />

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