28.02.2013 Aufrufe

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Abschlussbericht<br />

da<strong>zu</strong> verpflichtet sein, das beschädigte Gebäude ab<strong>zu</strong>reißen und neu <strong>zu</strong> er­<br />

bauen. 242<br />

(d) Niederlande<br />

Die niederländische Rechtslage entspricht der deutschen. 243<br />

(e) Schweiz<br />

Auch in der Schweiz kann der Bauunternehmer dem Nacherfüllungsbegehren <strong>des</strong><br />

Auftraggebers den Einwand der Unverhältnismäßigkeit entgegenhalten, wenn die<br />

Kosten für die Beseitigung <strong>des</strong> Mangels völlig außer Verhältnis <strong>zu</strong>m Interesse <strong>des</strong><br />

Auftraggebers an der Mangelbeseitigung stehen.<br />

(2) VORTEILSAUSGLEICH „NEU FÜR ALT“<br />

(a) Deutschland<br />

Inwieweit im Falle der Beseitigung eines Mangels <strong>zu</strong>gunsten <strong>des</strong> Bauunternehmers<br />

ein Vorteilsausgleich stattfinden sollte, ist bisher nicht abschließend geklärt. Er wird<br />

aber von einigen Stimmen in solchen Fällen befürwortet, in denen der Besteller<br />

einen bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Mangel erst Jahre später bemerkt<br />

hat. 244 Ein Anspruch auf Leistung einer entsprechenden Sicherheit findet allerdings<br />

keine Befürworter.<br />

(b) England<br />

In England hat der Auftraggeber gegen den Bauunternehmer einen Schadensersatzanspruch<br />

in Höhe der Mängelbeseitigungskosten. Ein Faktor <strong>zu</strong>r Vorteilsausgleichung<br />

„Neu für Alt“ fließt in die Berechnung <strong>des</strong> Schadensersatzanspruchs nicht<br />

ein.<br />

242<br />

Cour de cassation 3e civ. vom 1. April 1992, RGAT 1992, 577 mit Anmerkung d’Hauteville.<br />

243<br />

HR vom 5. Jan. 2001, NJ 2001, 79 – Multi Vastgoed/Nethou.<br />

244<br />

VON KIEDROWSKI/LANSNICKER/MARFURT/von Kiedrowski, Das Mandat in Bausachen, Baden-Baden<br />

2007, Teil 1 Rn. 637.<br />

111

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!