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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

Dutch Report (Bruggeman/Chao-Duivis)<br />

Veränderung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen <strong>zu</strong>m Gegenstand<br />

haben, also auch Bauverträge.<br />

Neben diesen beiden Abschnitten im besonderen Vertragsrecht finden freilich auch<br />

die allgemeinen Vertragsregelungen im dritten und sechsten Buch <strong>des</strong> niederländischen<br />

Zivilgesetzbuches auf Bauverträge Anwendung.<br />

In der Baupraxis stehen aber ohnehin weniger die gesetzlichen Regelungen als<br />

vielmehr die regelmäßig verwendeten Musterverträge im Vordergrund.<br />

Der Terminus technicus “Werkvertrag” bzw. “Auftrag <strong>zu</strong>r Herstellung oder Veränderung<br />

eines Werkes” ist in Art. 7: 750 nlZGB legaldefiniert. Dementsprechend ist<br />

ein Werkvertrag eine Vereinbarung, der <strong>zu</strong>folge eine Partei gegen Zahlung einer<br />

Vergütung einen materiellem Gegenstand herstellt oder errichtet und der anderen<br />

Partei aushändigt, ohne <strong>zu</strong> dieser Partei in einem Arbeitsverhältnis <strong>zu</strong> stehen.<br />

Das niederländische Bauvertragsrechts wird insbesondere von mehreren Musterverträgen<br />

beherrscht, die üblicherweise unter Beteiligung verschiedener Interessenvertreter<br />

ausgearbeitet werden. Dabei handelt es sich um Vertreter der Regierung,<br />

der Bauunternehmer, der Architekten und beratenden Ingenieuren, der Notare, der<br />

Rechtsanwälte, der Verbraucherschutzorganisationen und <strong>zu</strong>m anderen um Spezia­<br />

listen <strong>des</strong> niederländischen Instituts für Baurecht.<br />

Die wichtigsten Musterklauselwerke sind die folgenden:<br />

• UAV 1989 (Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Bauarbeiten,<br />

1989): Dies ist ein Musterklauselwerk für Verträge zwischen einem<br />

professionellen Auftraggeber (häufig der öffentlichen Hand) und Bauunter­<br />

nehmern. Es basiert auf dem sogenannten traditionellen Baumodell: Planung<br />

und Ausführung liegen in verschiedenen Händen.<br />

• UAV-GC 2005 (Allgemeine Geschäftsbedingungen für kombinierte Verträge):<br />

Hier liegen Planung und Ausführung in einer Hand.<br />

• „Bouwteam-model“: Dies ist ein Mustervertrag, der Verwendung findet, wenn<br />

der Bauunternehmer Mitglied <strong>des</strong> Planungsteams ist und als erster Bauunternehmer<br />

die Möglichkeit erhält, ein Angebot <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng der Pläne<br />

<strong>zu</strong> unterbreiten. Der Mustervertrag selbst regelt nur die Beziehung zwischen<br />

dem Auftraggeber und dem Bauunternehmer.<br />

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