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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Länderbericht Frankreich (Rohlfing-Dijoux)<br />

CCH) für das korrekte Funktionieren der vom Gebäude trennbaren Aus­<br />

stattungen. 480<br />

Zur Sicherheit der Durchführung dieser Garantien sieht das Gesetz Versicherungspflichten<br />

für Bauunternehmer vor. Es gibt zwei Arten der Pflichtversicherung. Beide<br />

Versicherungen können in einer einzigen Police <strong>zu</strong>sammengefasst werden, der sog.<br />

„police unique par chantier“ oder Puc (siehe unten II. 1. c. (2)).<br />

(5) Wie ist der Verbraucher bei einer Stundenlohnvereinbarung gegen die Abrechnung<br />

nicht geleisteter oder nicht erforderlicher Arbeitsstunden<br />

geschützt?<br />

¾ Sonderproblem: Wird ein Anerkenntnis fingiert, wenn der Verbraucher<br />

während der Bauphase erstellte Stundenzettel nicht beanstandet?<br />

Bei den sog. echten Bauverträgen, die nach dem CCH geregelt sind, gibt es im<br />

Allgemeinen nur Verträge, die Pauschalpreisvereinbarungen vorsehen. Dies gilt<br />

insbesondere für die Bauverträge über Ein- oder Zweifamilienhäuser, bei denen<br />

andere Berechnungen der Entlohnung <strong>des</strong> Bauunternehmers sogar verboten sind 481<br />

und auf die Art. 1794 C.civ. anwendbar ist.<br />

Bei den Kaufvertragstypen handelt es sich ebenfalls um pauschale Kaufpreis­<br />

vereinbarungen, so dass keine Stundenlohnvereinbarungen in Betracht kommen.<br />

Nach Art. 1-4-22 der Norm AFNOR P03-001 gibt es neben dem Pauschalpreis zwei<br />

weitere Preistypen, die „kontrollierten Ausgaben 482 “ und die Einheitspreisvereinbarung<br />

483 .<br />

Bei der Bestimmung <strong>des</strong> Preises nach den kontrollierten Ausgaben setzt sich der<br />

Preis <strong>zu</strong>sammen aus den Materialkosten, Transportkosten und Arbeitskosten nach<br />

Stundenberechnung. Bei dieser Preisberechnung wird jede einzelne Ausgabe im<br />

Einzelnen durch den Auftraggeber kontrolliert.<br />

Nicht geleistete Arbeitsstunden kann der Auftraggeber beanstanden und die<br />

Bezahlung verweigern. Der Schutz <strong>des</strong> Auftraggebers richtet sich hier aber nach all­<br />

480<br />

„garantie biennale“.<br />

481<br />

Cass. 3e civ.,6 mars 2002, n° 00-19.674, Construction.-urbanisme, juillet – août 2002, n°166.<br />

482<br />

„travaux sur dépenses controllées“.<br />

483<br />

„marché au métré“.<br />

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