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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Länderbericht Frankreich (Rohlfing-Dijoux)<br />

behalt <strong>zu</strong> formulieren. Es kommt nicht auf die Schwere <strong>des</strong> Mangels an. 474 Auch<br />

rein ästhetische Mängel sind ausreichend.<br />

¾ Muss <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Akzeptanz ein Vorbehalt erklärt werden, damit eine<br />

etwaig verwirkte Vertragsstrafe weiterhin eingefordert werden kann? Wenn<br />

ja: Gilt dies auch im Falle einer Akzeptanzfiktion?<br />

Ohne die Abnahme beginnen die Gewährleistungsfristen nicht <strong>zu</strong> laufen und die<br />

Haftung richtet sich ausschließlich nach allgemeinen Vorschriften. Alle im Laufe der<br />

Bauarbeiten vor der Abnahme festgestellten Mängel lösen daher nicht die spezielle<br />

Bauunternehmerhaftung nach den Art. 1792 C.civ. aus, sondern nur die allgemeine<br />

vertragliche Haftung.<br />

Ab dem Zeitpunkt der Übergabe werden die speziellen Haftungsvorschriften für<br />

Bauverträge angewendet.<br />

Wenn die Akzeptanz <strong>des</strong> Bauwerks unter Vorbehalt erklärt wird, kann die Reparatur<br />

der aufgezeigten Mängel aufgrund der speziellen Fertigstellungsgarantie 475 verlangt<br />

werden.<br />

Bei Akzeptanz ohne Vorbehalte kann der Auftraggeber keine Garantierücklage<br />

behalten und jede Aktion aufgrund ersichtlicher Mängel ist nach Art. 1792-6 C.civ.<br />

ausgeschlossen.<br />

Dies gilt auch in dem Fall der Abnahme durch schlüssiges Verhalten, da durch<br />

diese die gleichen Wirkungen wie bei einer ausdrücklichen Abnahme eintreten.<br />

Wenn der Auftraggeber bei der Abnahme durch einen Architekten oder anderen<br />

Experten beraten wurde und dieser es unterlassen hat, den Auftraggeber auf einen<br />

sichtbaren Mangel hin<strong>zu</strong>weisen, kann <strong>des</strong>sen Haftung geltend gemacht werden.<br />

(2) Setzt die Fälligkeit <strong>des</strong> Werklohnanspruchs bzw. der Abschlagszahlungsansprüche<br />

eine prüfbare Rechnung voraus? Falls nein: Kann der Verbraucher<br />

ohne prüfbare Rechnung in Ver<strong>zu</strong>g geraten?<br />

Nein. Die Abschlagszahlungen erfolgen nach dem gesetzlich vorgesehenen Zeitplan<br />

ohne einzelne prüfbare Rechnungen. Der Auftraggeber muss <strong>zu</strong>m Zeitpunkt<br />

474<br />

Cass. 3e civ., 19 juin 1996, RDI1996, S.581; Cass 3e civ., 6 décembre 2005, n°04 18.749, RDI<br />

2006, S.136.<br />

475<br />

„garantie de parfait achèvement“.<br />

274

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