28.02.2013 Aufrufe

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Comparative Study on Private Construction Law<br />

Dutch Report (Bruggeman/Chao-Duivis)<br />

b. Gibt es Min<strong>des</strong>terfordernisse für den Inhalt eines Verbraucherbauvertrags,<br />

ins-besondere im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und<br />

Preistransparenz?<br />

Das einzige gesetzliche Erfordernis für einen wirksamen Vertragsschluss ist die<br />

Schriftform. Das Gesetz macht keine klaren Vorgaben darüber, was der Inhalt<br />

dieses schriftlich verfassten Vertrages sein soll. Es ist allgemein anerkannt, dass die<br />

essentialia negotii (Preis, Vertragsgegenstand, Käufer bzw. Auftraggeber und<br />

Unternehmer) vereinbart worden sein müssen. Regeln über die Transparenz der<br />

Preisvereinbarung gibt es hingegen nicht.<br />

¾ Falls es solche Min<strong>des</strong>terfordernisse nicht oder kaum gibt: Stellt sich in der<br />

Praxis – wie in Deutschland – das Problem un<strong>zu</strong>reichender Leistungsbeschreibungen?<br />

Falls nicht: Wieso nicht?<br />

Nein, nicht wirklich. Dies erklärt sich damit, dass üblicherweise der erwähnte<br />

Mustervertrag bei der Errichtung von neuen Wohnhäusern Verwendung findet und<br />

dieser Vertrag mit seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen fast sämtliche<br />

Punkte, die geregelt werden müssen, enthält.<br />

Der einzige Bereich, in dem die angesprochenen Probleme tatsächlich auftreten,<br />

betrifft Verbraucher, die ein Wohnhaus auf einem bereits ihnen gehörenden Grund­<br />

stück errichten wollen und dafür <strong>zu</strong>m einen mit einem Architekten zwecks Planung<br />

und <strong>zu</strong>m anderen mit einem Bauunternehmer für die Bauausführung einen Vertrag<br />

schließen. In dieser Konstellation findet der genannte Mustervertrag keine Verwendung.<br />

Statt<strong>des</strong>sen greifen die Parteien auf Standardverträge <strong>zu</strong>rück, die für den<br />

Unternehmerverkehr entworfen worden sind. Dies führt <strong>zu</strong> Problemen der<br />

beschriebenen Art.<br />

3. Right Möglichkeit, sich vom Vertrag <strong>zu</strong> lösen<br />

¾ Hat der Verbraucher unter bestimmten Vorausset<strong>zu</strong>ngen oder grundsätzlich<br />

innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Vertragsschluss die Möglichkeit,<br />

sich wieder vom Vertrag <strong>zu</strong> lösen (Widerrufsrecht, Rücktrittsrecht oder<br />

335

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!