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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Abschlussbericht<br />

Erreicht die Verzögerung ein un<strong>zu</strong>mutbares Ausmaß, ist der Auftraggeber nach<br />

einer entsprechenden vorherigen Androhung da<strong>zu</strong> berechtigt, vom Vertrag <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>treten.<br />

(3) FRANKREICH<br />

In Frankreich ist in Bauverträgen in aller Regel eine Fertigstellungsfrist vereinbart.<br />

Ist das Gebäude <strong>zu</strong> diesem Zeitpunkt nicht vollendet, haftet der Bauunternehmer<br />

dem Auftraggeber für den aus der Verspätung entstandenen Schaden, es sei denn,<br />

die Verspätung beruht auf höherer Gewalt oder einem Verhalten <strong>des</strong> Auftraggebers.<br />

266 Häufig werden einem Verbraucher in materieller Hinsicht allerdings nur<br />

recht geringe im Rahmen <strong>des</strong> französischen Rechts <strong>zu</strong> berücksichtigende Schäden<br />

entstehen.<br />

Daher enthalten die Modellgeschäftsbedingungen der Afnor eine Klausel, der<br />

<strong>zu</strong>folge der Bauunternehmer nach einer erfolglosen Mahnung eine Verspätungsstrafe<br />

in Höhe von 1/1000 der gesamten Vertragssumme <strong>zu</strong> zahlen hat.<br />

In Verträgen vorgesehene Vertragsstrafen kann das angerufene Gericht sowohl<br />

herauf- als auch herabsetzen, je nach dem ob die vorgesehene Summe unangemessen<br />

hoch oder völlig un<strong>zu</strong>reichend erscheint. 267<br />

(4) NIEDERLANDE<br />

Der in den Niederlanden gebräuchliche kombinierte Modellkauf-und Bauvertrag hält<br />

die Parteien durch entsprechende <strong>zu</strong>m Ausfüllen vorgesehene Lücken nicht nur<br />

da<strong>zu</strong> an, eine Fertigstellungsfrist fest<strong>zu</strong>legen, sondern verpflichtet den Bauunternehmer<br />

auch da<strong>zu</strong>, im Falle einer Fristüberschreitung pro Tag einen gewissen<br />

Prozentsatz <strong>des</strong> vereinbarten Werklohnes als Vertragsstrafe an den Auftraggeber<br />

<strong>zu</strong> zahlen.<br />

manner agreed by the contract or determined by the course of dealing between the parties, there<br />

is an implied term that the supplier will carry out the service within a reasonable time.<br />

(2) What is a reasonable time is a question of fact.”<br />

266 Cour de cassation 3e civ. vom 8. Nov. 2005, RDI 2006, 57.<br />

267 Cour de cassation 3e civ. vom 8. Okt. 1980, Recueil Dalloz-Sirey, 1981, IR 107.<br />

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