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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

UK Report (Austen-Baker)<br />

Verbraucher gleichzeitig der Eigentümer <strong>des</strong> Grundstücks bzw. <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> ist,<br />

das bebaut bzw. verändert oder repariert werden soll. Diese sind die folgenden:<br />

• JCT HO/C – Bauvertrag und Beratungsvereinbarung für ein Eigenheim;<br />

• JCT HO/B – Bauvertrag für ein Eigenheim ohne Einschaltung eines<br />

Baubetreuers, der die Arbeiten beaufsichtigt;<br />

• JCT HO/RM – Vertrag über die Ausbesserung und Instandhaltung von<br />

Häusern.<br />

Diese Modellverträge können lediglich kommerziell erworben werden und stehen<br />

nicht selbst für Forschungszwecke nicht kostenlos <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Technische Verträge werden normalerweise mit ICE (Institution of Civil Engineers ≈<br />

Institut für das Bauingenieurwesen) Modellverträgen geschlossen.<br />

Für Informationen über den Erwerb von JCT-Modellverträgen siehe unter:<br />

http://www.jctltd.co.uk/stylesheet.asp?file=492003234840<br />

2. Finden diese Musterverträge bzw. Modell-AGB in der Praxis Anwendung?<br />

Die Modellverträge, die nicht für Verbraucher-Unternehmer-Beziehungen aus­<br />

gearbeitet worden sind, finden bei Bauprojekten, an denen kein Verbraucher<br />

beteiligt ist, umfassend Verwendung – und dies sogar für jegliche Art von<br />

Baumaßnahmen, selbst wenn es sich nur um kleine Arbeiten handelt (hierfür gibt es<br />

besondere Modellverträge).<br />

JCT macht keine Angaben über die Häufigkeit der Verwendung der speziellen<br />

Verbrauchermusterverträge. Praktiker vermuten, dass 70% der Verträge nicht<br />

einmal schriftlich (oder allenfalls mittels Bestellformular) geschlossen werden. In<br />

den übrigen Fällen kommen die AGB der Unternehmerpartei <strong>zu</strong>m Tragen. Falls der<br />

Verbraucher einen Berater hin<strong>zu</strong>gezogen hat, wird dieser typischerweise den JCT<br />

Modellvertrag für kleine Arbeiten verwenden (obwohl dieser nicht speziell für<br />

Verbraucher konzipiert wurde). Dagegen haben die Verbrauchermodellverträge in<br />

der Praxis keinerlei Relevanz.<br />

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