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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

Dutch Report (Bruggeman/Chao-Duivis)<br />

¾ Kann der Verbraucher bereits dann Rechte geltend machen, wenn sich<br />

schon während der Bauphase, also noch vor Beendigung <strong>des</strong> Bauwerks, ein<br />

Mangel zeigt, oder muss er den vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin<br />

abwarten?<br />

In dem Zeitpunkt, in dem der Mangel auftaucht, hat der Verbraucher einen<br />

Anspruch auf Mängelbeseitigung. Er hat außerdem die kostengünstige Möglichkeit,<br />

diesen Anspruch vor dem „Arbitrage Instituut GIW Woningen“ (AIG) die geltend <strong>zu</strong><br />

machen, wenn der Bauunternehmer die Mängel nicht beseitigt, obwohl der<br />

Verbraucher dies schriftlich verlangt hat.<br />

Das „Arbitrage Instituut GIW Woningen” (AIG) (der Schiedsgerichtshof für GIW-<br />

Projekte) bietet ein kostengünstiges und effektives Verfahren <strong>zu</strong>r Beilegung von<br />

Streitigkeiten über Baumängel, bevor oder nachdem das Gebäude übergeben<br />

worden ist. Nachdem ein solches Verfahren eingeleitet worden ist, wird ein<br />

technischer Spezialist damit beauftragt, in Anwesenheit <strong>des</strong> Verbrauchers und <strong>des</strong><br />

Bauunternehmers das Gebäude <strong>zu</strong> inspizieren. Er überprüft, ob Baumängel<br />

vorliegen und auf welcher Grundlage etwaige Mängel beseitigt werden müssen.<br />

Kurz gesagt: Er überprüft, ob es für den geltend gemachten Anspruch in der<br />

Garantie-und-Sicherheitsregelung oder in den Verpflichtungen <strong>des</strong> Mustervertrages<br />

eine Grundlage gibt. Oft handelt er als Mediator zwischen beiden Parteien und kann<br />

den Streit häufig beilegen, bevor ein Schiedsrichter benötigt wird. Dies geht schnell<br />

und erweist sich als effektiv sowie kostengünstig (mehr da<strong>zu</strong> am Ende dieses<br />

Länderberichts prozessualen Teil).<br />

(3) Welche Rechte stehen dem Verbraucher im Falle eines Mangels am Bauwerk<br />

über die unter Punkt (2) genannten hinaus <strong>zu</strong>, wenn den Unternehmer<br />

ein Verschulden trifft?<br />

Orientierungshilfe: Anspruch auf Schadensersatz? In welchem Umfang?<br />

Der Verbraucher hat auch einen Schadensersatzanspruch, wenn Baumängel<br />

auftreten. Ein Ersatz von Mangelfolgeschäden wird jedoch selten <strong>zu</strong>gesprochen.<br />

Manchmal kommt ein Schadensersatzanspruch für entgangenen Urlaub in Betracht.<br />

(4) Verliert der Verbraucher seine Rechte, wenn er nach Fertigstellung <strong>des</strong><br />

Bauwerks im Zeitpunkt einer etwaigen Akzeptanz (s.o. Teil B II.1.b) wegen<br />

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