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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Deutsche Rechtslage (Huber)<br />

(4) Hat der Verbraucher das Recht, eine Gewährleistungssicherheit <strong>zu</strong> ver­<br />

langen, um etwaige, später entstehende Gewährleistungsansprüche ab<strong>zu</strong>­<br />

sichern?<br />

Ohne besondere Vereinbarung ist der Unternehmer nicht verpflichtet, dem Auftraggeber<br />

eine Gewährleistungssicherheit bei<strong>zu</strong>bringen. Selbst bei Einbeziehung der<br />

VOB/B in den Vertrag besteht keine derartige Pflicht.<br />

Freilich bleibt es den Parteien unbenommen, eine Pflicht <strong>zu</strong>r Sicherheitsleistung <strong>zu</strong><br />

vereinbaren. Ist dies der Fall und haben die Parteien darüber hinaus die VOB/B in<br />

den Vertrag einbezogen, so finden sich in § 17 dieses Regelungswerks Einzelheiten<br />

<strong>zu</strong>m Sicherungszweck sowie <strong>zu</strong>r Art und Weise der Sicherheitsleistung.<br />

(5) Wie ist der Verbraucher bei einer Stundenlohnvereinbarung gegen die Abrechnung<br />

nicht geleisteter oder nicht erforderlicher Arbeitsstunden ge­<br />

schützt?<br />

¾ Sonderproblem: Wird ein Anerkenntnis fingiert, wenn der Verbraucher<br />

während der Bauphase erstellte Stundenzettel nicht beanstandet?<br />

Stundenlohnvereinbarungen werden bisweilen bei Bauverträgen, die auf Einheits­<br />

preisbasis abgeschlossen worden sind, getroffen, um die Vergütung für kleinere<br />

Zusatzleistungen <strong>zu</strong> regeln, die in dem ursprünglichen Vertrag noch nicht vorge­<br />

sehen waren. In einem solchen Fall trägt die Beweislast für die Anzahl der geleisteten<br />

Arbeitsstunden grundsätzlich der Unternehmer. Hat der Auftraggeber aber<br />

einen Stundenzettel <strong>des</strong> Unternehmers abgezeichnet, so kehrt sich die Beweislast<br />

um. 371 Ein Anerkenntnis, die entsprechende Vergütung <strong>zu</strong> schulden, folgt aus der<br />

Unterschrift unter den Stundenzettel jedoch nicht. 372<br />

(6) Wie wird im Falle einer Einheitspreisvereinbarung festgestellt, wie viele<br />

Einheiten für den Bau benötigt wurden?<br />

Im Regelfall führen der Auftraggeber und der Unternehmer eine gemeinsame Aufmaßnahme<br />

durch. Ohne besondere Umstände kommt den darin getroffenen Fest-<br />

371 OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2005, 169, 170.<br />

372 VON KIEDROWSKI/LANSNICKER/MARFURT/von Kiedrowski, Das Mandat in Bausachen, Baden-Baden<br />

2007, Teil 1 Rn. 302; beachte in diesem Zusammenhang aber § 15 Nr. 3 letzter Satz VOB/B.<br />

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