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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Länderbericht Frankreich (Rohlfing-Dijoux)<br />

Der Fall kommt jedoch in der Praxis nur sehr selten vor. Die weitaus häufigeren<br />

Fälle sind die, in denen der Auftraggeber in diesem summarischen Verfahren gegen<br />

den Bauunternehmer vorgeht, um eine Vorauszahlung für seine Schadensersatzansprüche<br />

<strong>zu</strong> erhalten, damit er nicht den Ausgang <strong>des</strong> Hauptverfahrens abwarten<br />

muss, um eilige Reparaturmaßnahmen vornehmen <strong>zu</strong> können.<br />

c. Insolvenz <strong>des</strong> Unternehmers<br />

(1) Welchem rechtlichen Schicksal unterliegt der Vertrag, wenn der Unternehmer<br />

nach Vertragsschluss insolvent wird?<br />

Orientierungshilfe: Wie gestaltet sich die Rechtslage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit,<br />

nach Stellung <strong>des</strong> Insolvenzantrags, nach Eröffnung <strong>des</strong> Insolvenzverfahrens<br />

bzw. nach Ablehnung der Eröffnung <strong>des</strong> Insolvenzverfahrens mangels<br />

Masse? Welche Ansprüche bestehen dann zwischen den Parteien? In welchem<br />

Verhältnis stehen diese Ansprüche? Wie hoch sind die Chancen der Durchsetz­<br />

barkeit dieser Ansprüche?<br />

Zu keinem der verschiedenen aufgezeigten Stadien <strong>des</strong> Insolvenzverfahrens hat<br />

der Auftraggeber nach französischem Recht die Möglichkeit, den Bauvertrag aus<br />

dem Grunde der Insolvenz <strong>des</strong> Unternehmers <strong>zu</strong> kündigen. Nach der Eröffnung <strong>des</strong><br />

Insolvenzverfahrens geht die Abwicklung <strong>des</strong> Vertrags auf den Insolvenzverwalter<br />

über. Dieser entscheidet über die Fortführung oder Kündigung <strong>des</strong> Vertrags nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen. Im Falle der Kündigung <strong>des</strong> Vertrags durch den<br />

Insolvenzverwalter oder der Ablehnung der Eröffnung <strong>des</strong> Verfahrens mangels<br />

Masse greifen besondere Schutzmechanismen <strong>zu</strong>gunsten <strong>des</strong> Auftraggebers ein.<br />

Bei den verschiedenen vorgestellten Vertragstypen ist dieser Schutz mehr oder<br />

weniger stark ausgestaltet.<br />

Der höchste Schutz besteht hier wiederum bei dem Bauvertrag über ein Ein- oder<br />

Zweifamilienhaus mit oder ohne Lieferung eines Plans.<br />

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