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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

UK Report (Austen-Baker)<br />

Nein, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Bestimmte Verbraucher­<br />

verträge (solche, die in der Wohnung <strong>des</strong> Verbrauchers, in bestimmten Büroräumen<br />

oder im Wege <strong>des</strong> Versandhandels oder Internetverkaufs geschlossen werden)<br />

sehen ein Widerrufsrecht von bis <strong>zu</strong> 30 Tagen - meist jedoch von 7 Tagen – vor<br />

(vgl. Consumer Protection (Distance Selling) Regulations 2000 (SI 2000/2334, die<br />

die Richtlinie 97/7 [1997] OJ L144/19 umsetzt)). In erster Linie handelt es sich<br />

hierbei um Fälle unbestellter Leistungen sowie um den Verkauf von „Produkten“ wie<br />

Pensionsplänen oder Versicherungen. Keine dieser (Ausnahme-) Regelungen ist<br />

auch nur im Entferntesten für Bauverträge relevant.<br />

Vielmehr basiert das englische Recht auf der Idee, dass einmal geschlossene<br />

Verträge bindend sind und erfüllt werden müssen. Anerkannter Maßen enden<br />

Verträge dennoch, wenn eine Partei Vereinbarungen nicht einhält, die für den<br />

Vertrag von besonderer Bedeutung waren, eine außerordentliche Beendigungsmöglichkeit<br />

vertraglich vorgesehen ist (diese Vereinbarung muss sich aus der<br />

Auslegung <strong>des</strong> Vertrags oder dem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung<br />

ergeben), die Vertragsausführung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr möglich ist<br />

oder Erfüllung eintritt.<br />

4. Andere funktional äquivalente Regelungen<br />

Nein.<br />

¾ Sieht das Rechtssystem Ihres Lan<strong>des</strong> andere Regelungen vor, die den<br />

Zweck verfolgen, den Verbraucher vor einem übereilten Vertragsschluss<br />

ohne ausreichende Informationen <strong>zu</strong> schützen?<br />

II. Schutz <strong>des</strong> Verbrauchers bei Vertragsdurchführung<br />

1. Finanzströme und Sicherheiten<br />

a. Zeitpunkt der Werklohnzahlung<br />

(1) Zu welchem Zeitpunkt hat der Verbraucher den Werklohn <strong>zu</strong> zahlen?<br />

Insbesondere: Hat der Verbraucher bereits vor oder während der Erstellung<br />

<strong>des</strong> Bauwerks einen Teil <strong>des</strong> Werklohns oder sogar den<br />

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