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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

Dutch Report (Bruggeman/Chao-Duivis)<br />

(2) Falls der Unternehmer einen Mangel beseitigt, der sich erst einige Zeit<br />

nach Akzeptanz <strong>des</strong> Bauwerks gezeigt hat: Schuldet der Verbraucher<br />

einen Vorteilsausgleich „Neu für Alt“ oder ein funktionales Äquivalent?<br />

Nein, dies ist explizit im Mustervertrag ausgeschlossen (Art. 4 und 6 der<br />

allgemeinen Geschäftsbedingungen).<br />

Nein.<br />

¾ Wenn ja: Hat der Verbraucher dafür auf Verlangen <strong>des</strong> Unternehmers vor<br />

Beginn der Nachbesserungsarbeiten Sicherheit <strong>zu</strong> leisten?<br />

(3) Falls der Verbraucher im Falle von Mängeln ein Selbstvornahmerecht mit<br />

anschließendem Kostenerstattungsanspruch hat: Kann er vor<br />

Durchführung der Selbstvornahme von dem Unternehmer einen<br />

Vorschuss verlangen?<br />

Nein. Zusammengefasst: Mängel fallen in den Verantwortungsbereich <strong>des</strong> Bauunternehmers.<br />

Falls ein Mangel auftritt (und der Unternehmer nach dem Vertrag<br />

dafür haftet) hat er ihn <strong>zu</strong> beseitigen oder für die Kosten der Beseitigung auf<strong>zu</strong>kommen.<br />

c. Gestaltungsmöglichkeiten der Baumängelhaftung<br />

Sind folgende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>des</strong> Unternehmers<br />

wirksam und in der Praxis üblich?<br />

Anmerkung: Der in den Niederlanden verwendete Mustervertrag ist weder ein vom<br />

Bauunternehmer entworfener Vertrag noch enthält er allgemeine Geschäftsbedingungen,<br />

die vom Bauunternehmer selbst stammen.<br />

(1) Völliger Ausschluss der Gewährleistung<br />

Ja, derartige Klauseln enthält der Mustervertrag. Diese mögen unwirksam sein, sind<br />

bisher aber nicht für unwirksam erklärt worden (vgl. in diesem Zusammenhang die<br />

europäische Klauselrichtlinie <strong>zu</strong>m Ausschluss sowie <strong>zu</strong>r Beschränkung der<br />

Haftung).<br />

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