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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Länderbericht Frankreich (Rohlfing-Dijoux)<br />

der vorgesehenen Fälligkeit leisten. Der Unternehmer muss allerdings neben dem<br />

Situationsbericht (siehe oben II. 1. b. (1)) dem Auftraggeber eine provisorische Zahlungsabrechnung<br />

vorlegen, die die Summen, die nach dem Bauabschnitt geschuldet<br />

werden, wiederholt und die als Abschlagszahlung <strong>zu</strong> zahlende Summe aufführt.<br />

Wenn der Vertrag den allgemeinen Modellgeschäftsbedingungen der AFNOR<br />

unterliegt, müssen diese Dokumente dem Auftraggeber spätestens 14 Tage nach<br />

der Übersendung <strong>des</strong> Situationsberichts <strong>zu</strong>gesendet werden. Die Abschlagszahlungen<br />

müssen spätestens 30 Tage nach Erhalt <strong>des</strong> Zustandsberichtes durch<br />

den Auftraggeber gezahlt werden. Die verspätete Zahlung gibt dem Unternehmer<br />

ein Recht auf Verspätungszinsen.<br />

Die Kommission gegen missbräuchliche Klauseln hat sich dagegen für die Unwirksamkeit<br />

einer Geschäftsbedingung ausgesprochen, nach der der Auftraggeber eine<br />

kürzere als eine zweiwöchige Zahlungsfrist ab dem Nachweis <strong>des</strong> jeweiligen Baufortschritts<br />

hat. 476<br />

Der Vertrag kann nach Art. R.231-14 Abs.2 CCH eine Vertragsstrafe für den<br />

Zahlungsver<strong>zu</strong>g <strong>des</strong> Auftraggebers vorsehen, die nicht monatlich 1 % der nicht<br />

gezahlten Summen überschreiten darf, wenn die vorgesehene Lieferver<strong>zu</strong>gsstrafe<br />

nicht 1/3000 <strong>des</strong> Gesamtpreises pro Verspätungstag überschreitet.<br />

(3) Hat der Verbraucher im Falle eines Baumangels das Recht, einen Teil der<br />

Werklohnforderung <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>behalten (in welcher Höhe)?<br />

Die Rechtsprechung erlaubt dem Auftraggeber seine Zahlungsverspätung der einzelnen<br />

Abschlagzahlungen mit Mängeln, die er festgestellt und dem Bauunternehmer<br />

unterbreitet hat, <strong>zu</strong> rechtfertigen. 477<br />

Bei dem Vertrag über den Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit Lieferung<br />

eines Plans kann der Auftraggeber die Restsumme in Höhe von 5 % <strong>des</strong> Gesamt­<br />

preises hinterlegen, soweit die Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln erfolgt.<br />

Bei dem Verkauf eines <strong>zu</strong> erstellenden Gebäu<strong>des</strong> (Bauträgervertrag) dagegen<br />

handelt es sich um eine Art <strong>des</strong> Kaufvertrags, der einen Rückbehalt im Falle von<br />

Mängeln nicht vorsieht. Nach Art. 1642-1 C.civ. kann der Verkäufer eines <strong>zu</strong><br />

476 Commission <strong>des</strong> clauses abusives, Recommandation Nr.88-01 vom 22. Januar 1988, Nr.9.<br />

477 Cass. 3e civ., 21 mai 2003, n°02-10.052, Bull. Civ. III,n°105.<br />

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