28.02.2013 Aufrufe

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Länderbericht Frankreich (Rohlfing-Dijoux)<br />

• 70 % bei Fertigstellung <strong>des</strong> Daches;<br />

• 95 % bei Fertigstellung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>.<br />

Die Restsumme wird am Tag der Übergabe <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> fällig. Es darf keinerlei<br />

Anzahlung vor Vertragsunterzeichnung verlangt werden.<br />

Der Unternehmer, der Zahlungen unter Verlet<strong>zu</strong>ng der Vorschriften der Art. L.261­<br />

11 bis L.261-15 CCH verlangt oder annimmt, kann nach Art. L. 261-17 CCH mit<br />

einer Freiheitsstrafe bis <strong>zu</strong> zwei Jahren und/oder einer Geldstrafe in Höhe von<br />

9.000 € bestraft werden.<br />

Bei dem Vertrag über den Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit Lieferung<br />

eines Plans dürfen ebenfalls vor Unterzeichnung <strong>des</strong> Vertrags keinerlei Anzah­<br />

lungen, Reservierungszahlungen oder ähnliches gefordert werden. Die Nichtbeachtung<br />

dieses Verbots ist strafrechtlich bewehrt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis<br />

<strong>zu</strong> zwei Jahren und/oder mit einer Geldstrafe von 37 500 € geahndet werden.<br />

In dem Vertrag kann die Hinterlegung einer Summe auf einem auf den Namen <strong>des</strong><br />

Auftraggebers eröffneten gesperrten Spezialkonto bei einem autorisierten<br />

Kreditinstitut vereinbart werden. Die hinterlegte Summe darf nicht 3% <strong>des</strong> Gesamtpreises<br />

<strong>des</strong> Baus überschreiten. Die hinterlegten Gelder sind unverfügbar,<br />

unabtretbar und unpfändbar. Sie werden dem Auftraggeber sofort ohne Ab<strong>zu</strong>g<br />

<strong>zu</strong>rückgezahlt, wenn der Vertrag infolge <strong>des</strong> Nichteintritts der aufschiebenden<br />

Bedingungen oder der Ausübung <strong>des</strong> Rücktrittsrechts nicht wirksam wird. Wenn der<br />

Vertrag wirksam wird, werden die hinterlegten Gelder auf die ersten fälligen<br />

Zahlungen angerechnet.<br />

Nach der Unterzeichnung <strong>des</strong> Vertrags können Zahlungen <strong>zu</strong> den im Vertrag<br />

vorgesehenen Zeitpunkten gefordert werden. Art. R 231-7 CCH schreibt folgenden<br />

Zahlungskalender vor:<br />

• 15 % bei Eröffnung der Baustelle;<br />

• 25 % bei Fertigstellung der Fundamente;<br />

• 40 % bei Fertigstellung der Außenmauern;<br />

• 60 % bei Fertigstellung <strong>des</strong> Daches;<br />

• 75 % bei Fertigstellung der Innenmauern, Türen und Fenster;<br />

269

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!