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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

Dutch Report (Bruggeman/Chao-Duivis)<br />

recht, wenn Umstände auftreten, die bei Vertragsabschluss in keiner Weise<br />

Berücksichtigung erfahren haben. (Art. 6: 258)<br />

In dem Musterkauf- und Bauvertrag finden sich für diese Situation Regelungen in<br />

Art. 4 und 6 der allgemeinen Geschäftsbedingungen:<br />

Art. 4 gibt dem Bauunternehmer das Recht, im Falle von unvorhergesehenen<br />

staatlichen Auflagen oder anderen schwerwiegenden Gründen die Leistung <strong>zu</strong><br />

ändern.<br />

Art. 6 gibt dem Bauunternehmer das Recht, die Leistung an bei der Bauausführung<br />

auftretende, unvorhergesehene Umstände an<strong>zu</strong>passen. Die neue Leistung muss<br />

von gleicher Qualität wie die ursprünglich vorgesehene Leistung sein.<br />

In beiden Fällen hat der Bauunternehmer keinen Anspruch auf Zusatzzahlung.<br />

(2) Wie ist die Rechtslage bei auftraglos erbrachten Mehrleistungen <strong>des</strong><br />

Unternehmers?<br />

Siehe Antwort <strong>zu</strong> Frage (1) in diesem Abschnitt.<br />

(3) Welche von den gesetzlichen Regelungen abweichenden Klauseln finden<br />

sich üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>des</strong> Unternehmers<br />

in den unter (2) und (3) angesprochenen Bereichen? Sind diese<br />

Klauseln wirksam?<br />

Bauverträge, die nicht für die Verbraucher-Unternehmer-Beziehung entworfen<br />

worden sind (wie UAV 1989) enthaltenen detaillierte Regelungen für die soeben<br />

angesprochenen Bereiche. Bei Verbraucherbauverträgen wird aber, wie bereits<br />

gesagt, in aller Regel der Musterkauf- und Bauvertrag verwendet. Dieser Mustervertrag<br />

enthält keine Klauseln, die das Risiko <strong>des</strong> Eintritts unvorhergesehener<br />

Umstände auf den Verbraucher abwälzen.<br />

b. Möglichkeit für den Verbraucher, sich vom Vertrag <strong>zu</strong> lösen<br />

¾ Hat der Verbraucher <strong>zu</strong> jeder Zeit das Recht, den Vertrag ohne Angaben von<br />

Gründen mit Wirkung ex nunc <strong>zu</strong> beenden (bspw. Kündigung)?<br />

Nach dem Mustervertrag hat der Verbraucher innerhalb von drei bzw. fünf Tagen<br />

nach Vertragsschluss ein Vertragsaufhebungsrecht (Widerrufsrecht). Der Angabe<br />

besonderer Gründe bedarf es für die Ausübung <strong>des</strong> Widerrufsrechts nicht. Ebenso<br />

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