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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Abschlussbericht<br />

Macht der Auftraggeber bei der Abnahme Mängelvorbehalte geltend, kann er die<br />

verbleibenden 5 % <strong>des</strong> Preises bis <strong>zu</strong>r Beseitigung der aufgezeigten Mängel<br />

hinterlegen (ausführlich <strong>zu</strong> diesem Fragenkreis unten S. 54).<br />

Für andere Bauverträge über Gebäude, die <strong>zu</strong>min<strong>des</strong>t auch <strong>zu</strong> Wohnzwecken<br />

errichtet werden, setzt Art. R. 222-7 CCH der Vereinbarung von Abschlagszahlungen<br />

zwei Obergrenzen: Die erste <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Fertigstellung der Fundamente,<br />

die zweite <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Fertigstellung <strong>des</strong> Daches.<br />

(d) Niederlande<br />

Gem. Art. 7:767 nlZGB darf ein Verbraucher, der einen Bauvertrag abschließt,<br />

grundsätzlich <strong>zu</strong> keinen Vorauszahlungen verpflichtet werden. Einzige Ausnahme<br />

ist eine Garantiezahlung von 10% <strong>des</strong> gesamten Werklohnes vor Beginn der<br />

Bauarbeiten.<br />

Der kombinierte Modellkauf- und Bauvertrag beinhaltet ein System von Abschlagszahlungen.<br />

Demnach sind bei Beginn der Arbeiten 10% <strong>des</strong> Gesamtpreises <strong>zu</strong><br />

entrichten, bei Übergabe <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> sind ebenfalls 10% <strong>zu</strong> entrichten, und<br />

während der Bauphase ist der übrige Preis in 20%-Schritten <strong>zu</strong> bezahlen.<br />

(e) Schweiz<br />

Die SIA-Norm 118 sieht in Art. 144 monatliche Abschlagszahlungen <strong>des</strong> Bauherrn<br />

vor. Die Höhe entspricht dem Wert der bereits erbrachten Arbeitsleistung. 83 Daher<br />

hat der Unternehmer, der diesen Anspruch geltend macht, eine überprüfbare Auf­<br />

stellung der bereits fertiggestellten Arbeiten vor<strong>zu</strong>legen.<br />

(3) SICHERHEITSLEISTUNG FÜR KÜNFTIGE WERKLOHNFORDERUNG<br />

(a) Deutschland<br />

Gem. § 648 BGB kann der Unternehmer <strong>zu</strong>r Sicherung seiner Werklohnforderung<br />

die Einräumung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück <strong>des</strong> Bestellers verlangen.<br />

Ein solcher Anspruch setzt aber voraus, dass der Unternehmer <strong>zu</strong>min<strong>des</strong>t<br />

eine Teilleistung erbracht hat. Außerdem ist die Hypothek der Höhe nach auf einen<br />

83<br />

Allerdings kann der Auftraggeber 10% dieser Summe als Erfüllungssicherheit <strong>zu</strong>rückbehalten.<br />

39

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