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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

UK Report (Austen-Baker)<br />

Praxis belassen es die Parteien sogar häufig bei einer überschlägig berechneten<br />

Befriedigung von Verbindlichkeiten, um Zeit und Geld <strong>zu</strong> sparen.<br />

(6) Wie wird im Falle einer Einheitspreisvereinbarung festgestellt, wie viele<br />

Einheiten für den Bau benötigt wurden?<br />

Im Vereinigten Königreich sind Einheitspreisvereinbarungen für Ingenieursprojekte<br />

üblich – <strong>zu</strong>m Beispiel sehen die ICE-Modellverträge Einheitspreisvereinbarungen<br />

vor. Aber in der Regel gibt es keine Einheitspreisvereinbarungen im Rahmen von<br />

gewöhnlichen Bauverträgen. Statt<strong>des</strong>sen enthalten die JCT-Modellverträge<br />

Pauschalpreisvereinbarungen.<br />

(7) Falls Abschlagszahlungen gesetzlich vorgesehen sind oder privatautonom<br />

vereinbart werden können: Wie wird sichergestellt, dass der Verbraucher<br />

für seine Abschlagszahlung im jeweiligen Zahlungszeitpunkt einen<br />

Gegenwert erhält?<br />

Orientierungshilfe: Ist eine Abschlagszahlung nur geschuldet, wenn der bereits<br />

fertig gestellte Teil <strong>des</strong> Bauwerks, für den der Abschlag geleistet werden soll, in das<br />

Eigentum <strong>des</strong> Verbrauchers übergeht, oder wenn der Unternehmer eine entsprech­<br />

ende Sicherheit beibringt? Zu denken ist hier insbesondere an die rechtliche Lage<br />

bei solchen Verträgen, bei denen der Unternehmer ein Haus auf einem ihm gehö­<br />

renden Grundstück errichtet und das Eigentum an dem Grundstück erst nach Fertigstellung<br />

<strong>des</strong> gesamten Bauwerks auf den Verbraucher überträgt (Bauträgervertrag).<br />

Im englischen Recht werden mit dem Boden verbundene Gegenstände als Teil <strong>des</strong><br />

Grundstücks angesehen. Während <strong>des</strong> Baus geht das Eigentum an Teilen <strong>des</strong><br />

Gebäu<strong>des</strong> (beispielsweise jeder Ziegel, wenn er eingefügt ist) in das Eigentum <strong>des</strong><br />

Grundstückseigentümers über. So ist der Bau auf dem Grundstück <strong>des</strong> Bestellers<br />

ein klarer Vorteil für diesen. Er muss <strong>des</strong>halb eine angemessene Summe für die auf<br />

seinem Grundstück geleisteten Arbeiten zahlen, selbst wenn der Vertrag scheitert<br />

oder gar gänzlich nichtig ist. In schriftlichen Verträgen werden teilweise Klauseln<br />

eingefügt, die den Gefahrübergang je nach Baufortschritt regeln; dies darf allerdings<br />

nicht mit einer Eigentumsübertragung verwechselt werden.<br />

Bei dem Erwerb von Neubauten ist es in England üblich, dass Verbraucher, die<br />

direkt vom Bauträger ein noch nicht gebautes Haus kaufen, eine Anzahlung leisten.<br />

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