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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

UK Report (Austen-Baker)<br />

nehmer. Daher werden Verbraucherschutzvorschriften im Bauvertragsrecht für<br />

unnötig gehalten – oder haben <strong>zu</strong>min<strong>des</strong>t nicht oberste Priorität.<br />

B. Grundfragen<br />

I. Systematik <strong>des</strong> Vertragsrechts<br />

1. Gibt es in der Rechtsordnung Ihres Lan<strong>des</strong> spezielle vom Gesetzgeber ge­<br />

schaffene oder von der Rechtsprechung entwickelte Regelungen für Bauverträge?<br />

¾ Wenn ja: Welche? Wie ist darin der Bauvertrag definiert? Sind verschiedene<br />

Bauvertragstypen vorgesehen?<br />

¾ Wenn nein: Welchen Regelungen unterliegt der Bauvertrag?<br />

Hinweis: An dieser Stelle ist eine Auflistung der entsprechenden Regelungen<br />

ausreichend. Inhaltliche Details bilden den Gegenstand von Teil B <strong>des</strong> Fragebogens.<br />

Die einzigen Gesetzesregelungen für Bauverträge sind im Housing Grants,<br />

Construction and Regeneration Act 1996 normiert (abgesehen von Ausführungsver­<br />

ordnungen über Min<strong>des</strong>tangaben und den Defect Premises Act 1972, dem <strong>zu</strong>folge<br />

geeignete Baumaterialien <strong>zu</strong> verwenden sind und dem <strong>zu</strong>folge das Gebäude bei<br />

Übergabe schlüsselfertig sein muss). Teil I regelt nur staatlich geförderte Projekte,<br />

Teil II betrifft hingegen allgemeine Bauvertragsregeln. Allerdings findet der Act keine<br />

Anwendung auf Verträge mit Eigentümern eines Wohnhauses (vgl. Sektion 106<br />

Housing Grants etc. Act 1996), sowie mit Personen, die ein Haus oder eine<br />

Wohnung erwerben wollen. Der Act regelt somit nur die rechtliche Beziehung<br />

zwischen Bauunternehmern und unternehmerisch tätigen Bestellern.<br />

Die Rechtsprechung hat keine speziellen richterrechtlichen Regelungen für<br />

Bauverträge entwickelt. Allerdings finden sich zahlreiche Entscheidungen, die das<br />

allgemeine Vertragsrecht auf spezifische Situationen von Bauverträgen angewandt<br />

haben. Das englische Bauvertragsrecht besteht im Grunde aus den Regeln, die aus<br />

dieser Rechtsprechung abgeleitet werden können und dem großen Bereich <strong>des</strong><br />

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