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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Abschlussbericht<br />

Teilwerk verschafft oder ihm dafür <strong>zu</strong>min<strong>des</strong>t Sicherheit geleistet wird. 128 Errichtet<br />

der Unternehmer das Werk auf einem Grundstück <strong>des</strong> Auftraggebers, ist diese<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng allerdings grundsätzlich erfüllt, weil das Eigentum an dem Bauwerk<br />

gem. § 946 i.V.m § 94 BGB zeitgleich mit <strong>des</strong>sen Errichtung auf den Besteller<br />

übergeht. Aus diesem Grunde erscheint es auch unproblematisch, dass § 16<br />

Nr. 1 (1) VOB/B dem Unternehmer einen Anspruch auf Abschlagszahlung einräumt,<br />

ohne diesen ausdrücklich vom vorherigen Eigentumsübergang bzw. von einer vorherigen<br />

Sicherheitsleistung abhängig <strong>zu</strong> machen. Zwar kann gem. § 16 Nr. 1 (1)<br />

S. 3 VOB/B ein Abschlag sogar für Baustoffe verlangt werden, die noch gar nicht<br />

verbaut sind, sondern lediglich auf der Baustelle lagern. Für diesen Fall verlangt<br />

aber auch § 16 Nr. 1 (1) VOB/B den vorherigen Eigentumsübergang oder <strong>zu</strong>min<strong>des</strong>t<br />

eine entsprechende Sicherheitsleistung.<br />

Allerdings wird kritisiert, dass aus einer angemessenen Verpflichtung <strong>zu</strong>r Zahlung<br />

von Abschlägen in der Praxis rasch eine unangebrachte Vorleistungspflicht <strong>des</strong><br />

Bestellers werden könne. Werde nur ein Pauschalpreis vereinbart, aus dem der<br />

Anteil der einzelnen Leistungen nicht ohne weiteres ersichtlich sei, so lasse sich für<br />

den Besteller nur schwer ermitteln, ob die geforderte Zahlung der bereits erbrachten<br />

Leistung entspreche. Dies könne da<strong>zu</strong> führen, dass Werkunternehmer den Besteller<br />

durch überhöhte Abschlagsforderungen in Vorleistung treten lassen würden. 129 Die<br />

Versuche, Verbraucher <strong>zu</strong> Vorleistungen <strong>zu</strong> verpflichten, seien in der Praxis<br />

jedenfalls durchaus verbreitet. 130 Das Problem der Vorleistungen unter dem<br />

Deckmantel von Abschlagszahlungen versucht 131 der für Bauträgerverträge gel­<br />

128 In der durch das Forderungssicherungsgesetz angestrebten Neufassung von § 632a BGB soll<br />

dieses Erfordernis in der generellen Vorausset<strong>zu</strong>ng einer dem Besteller nicht mehr entziehbaren<br />

Leistung aufgehen; vgl. den Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes vom 2. Feb. 2006, BT-<br />

Drs. 16/511.<br />

129 Verbraucherzentrale Bun<strong>des</strong>verband, Stellungnahme <strong>zu</strong>m Reformbedarf im Bereich <strong>des</strong> Bauvertragsrechts<br />

unter dem Gesichtspunkt <strong>des</strong> Verbraucherschutzes vom 15. April 2005, S. 7,<br />

abrufbar unter http://www.vzbv.de/mediapics/stellungnahme_bmj_reformbedarf_2005.pdf.<br />

130 Vgl. die Angaben <strong>des</strong> Verbraucherzentrale Bun<strong>des</strong>verban<strong>des</strong>, Stellungnahme <strong>zu</strong>m Reformbedarf<br />

im Bereich <strong>des</strong> Bauvertragsrechts unter dem Gesichtspunkt <strong>des</strong> Verbraucherschutzes vom<br />

15. April 2005, S. 9, abrufbar unter http://www.vzbv.de/mediapics/stellungnahme_bmj_reform<br />

bedarf_2005.pdf.<br />

131 Zweifel an dem Erfolg dieses Versuchs nährt beim Bauträgervertrag die Tatsache, dass der<br />

Besteller während der Bauphase kein Eigentum an Grundstück und Gebäude erhält. Im Grunde<br />

handelt es sich daher bei den vom Besteller im Rahmen der Durchführung eines typischen<br />

Bauträgervertrags erbrachten Zahlungen um Vorleistungen; vgl. da<strong>zu</strong> MESSERSCHMIDT/VOIT/<br />

Wagner, Privates Baurecht, München 2008, Abschnitt E Rn. 52 ff.; Thode, ZNotP 2006, 208<br />

sowie unten S. 178.<br />

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