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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Darstellung, Wertung und Anwendung der Ergebnisse für Zwecke <strong>des</strong> <strong>BMELV</strong><br />

I. Grundansätze einer möglichen<br />

Weiterentwicklung <strong>des</strong> Bauvertragsrechts<br />

Die vorliegende Studie hat für den Bereich <strong>des</strong> privaten Bauvertragsrechts zwei<br />

grundverschiedene Regelungsansätze deutlich werden lassen.<br />

Einerseits findet sich in Frankreich eine hochkomplexe Kodifikation <strong>des</strong> Bauvertragsrechts<br />

mit zahlreichen Spezialregelungen für verschiedene Bauvertragstypen. Andererseits<br />

gibt es in der Schweiz überhaupt keine spezialgesetzlichen Regelungen<br />

für Bauverträge. Den Bedürfnissen der Baurechtspraxis trägt hier ein Musterklauselwerk<br />

Rechnung.<br />

Zwischen diesen beiden Ansätzen stehen die Niederlande und England mit einer<br />

Kombination aus einigen baurechtspezifischen Gesetzesnormen und verschiedenen<br />

Musterklauselwerken für unterschiedliche Bauvertragstypen.<br />

Aufgrund der rechtsvergleichenden Analyse dieser verschiedenen Lösungswege gelangt<br />

die Studie <strong>zu</strong> der Empfehlung, ein mögliches deutsches Reformvorhaben im<br />

Sinne der <strong>zu</strong>letzt genannten Kombinationslösung doppelspurig an<strong>zu</strong>legen: Die<br />

gesetzgeberische Spur sollte dabei aber nicht breiter sein als erforderlich. Eine<br />

detailreiche Durchregulierung <strong>des</strong> Bauvertragsrechts würde – wie die französische<br />

Erfahrung zeigt – die Gefahr von Abgren<strong>zu</strong>ngsschwierigkeiten zwischen den<br />

einzelnen Normenkomplexen mit sich bringen und angesichts der Tatsche, dass<br />

Bauverträge im Gegensatz <strong>zu</strong> Kaufverträgen häufig auf Individualanfertigung gerichtet<br />

sind, das Risiko einer Fehlregulierung in sich bergen.<br />

Es ist daher allenfalls <strong>zu</strong> erwägen, einige wenige baurechtliche Sonderregelungen in<br />

das BGB auf<strong>zu</strong>nehmen, insbesondere im Hinblick auf Verbraucherbauverträge, da<br />

ein bauvertragsspezifischer Min<strong>des</strong>tstandard an Verbraucherschutz auf diese Weise<br />

möglicherweise eher durchgängig erreichbar ist.<br />

Für die Bereiche, in denen eine Beschränkung der Privatautonomie nicht unbedingt<br />

erforderlich ist, bietet es sich an, parallel <strong>zu</strong> etwaigen gesetzgeberischen Maßnahmen<br />

unter Beteiligung der betroffenen Verkehrskreise sowie neutraler Sachverständiger<br />

ein spezielles Musterklauselwerk für Verbraucherbauverträge aus<strong>zu</strong>­<br />

arbeiten, das für Bauträgerverträge einen besonderen Teil umfassen könnte, der nur<br />

bei Bedarf Verwendung findet. Eine Modifizierung der VOB/B in solch einer Weise,<br />

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