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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Länderbericht Schweiz (Stöckli/Siegenthaler)<br />

(7) Falls Abschlagszahlungen gesetzlich vorgesehen sind oder privatautonom<br />

vereinbart werden können: Wie wird sichergestellt, dass der Verbraucher<br />

für seine Abschlagszahlung im jeweiligen Zahlungszeitpunkt einen Gegen­<br />

wert erhält?<br />

Orientierungshilfe: Ist eine Abschlagszahlung nur geschuldet, wenn der bereits<br />

fertig gestellte Teil <strong>des</strong> Bauwerks, für den der Abschlag geleistet werden soll, in das<br />

Eigentum <strong>des</strong> Verbrauchers übergeht, oder wenn der Unternehmer eine entsprechende<br />

Sicherheit beibringt? Zu denken ist hier insbesondere an die rechtliche Lage<br />

bei solchen Verträgen, bei denen der Unternehmer ein Haus auf einem ihm<br />

gehörenden Grundstück errichtet und das Eigentum an dem Grundstück erst nach<br />

Fertigstellung <strong>des</strong> gesamten Bauwerks auf den Verbraucher überträgt<br />

(Bauträgervertrag).<br />

Das Gesetz sieht keine Abschlagszahlungen vor. SIA-Norm 118: Die<br />

Abschlagszahlung wird ausgelöst durch ein vom Unternehmer <strong>zu</strong> stellen<strong>des</strong><br />

Zahlungsbegehren, dem er eine überprüfbare Aufstellung aller seit Arbeitsbeginn<br />

bis <strong>zu</strong>m Ende <strong>des</strong> Rechnungsmonates erbrachten Leistungen bei<strong>zu</strong>fügen hat (Art.<br />

142 SIA-Norm 118). Ohne Begehren und Aufstellung ist die Abschlagszahlung nicht<br />

geschuldet. In der Praxis werden manchmal – in Abweichung von der SIA-Norm 118<br />

– feste Zahlungspläne vereinbart, was i.d.R. bedeutet, dass keine Aufstellung der<br />

Leistungen erfolgen muss.<br />

(8) Wie ist das Verhältnis von Abschlagszahlungen und Schlussrechnung?<br />

Orientierungshilfe: Werden die Abschlagszahlungen als Anerkenntnis für das<br />

Bestehen der entsprechenden Teilforderung ausgelegt? Darf der Unternehmer für<br />

die entsprechenden Teilabschnitte Nachforderungen erheben?<br />

Die Abschlagszahlungen sind bei der Aufstellung der Schlussabrechnung vom<br />

Unternehmer in Ab<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> bringen. Die Leistung von Abschlagszahlungen gilt nicht<br />

als Anerkennung der Forderung (Art. 144 Abs. 3 SIA-Norm 118).<br />

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