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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Länderbericht Schweiz (Stöckli/Siegenthaler)<br />

I. Schutz <strong>des</strong> Verbrauchers bei Vertragsschluss<br />

1. Formerfordernisse<br />

¾ Sind bei Abschluss eines Verbraucherbauvertrags bestimmte Formerfordernisse<br />

<strong>zu</strong> beachten? Wenn ja: Zu welchem Zweck?<br />

Der Bauwerkvertrag kann formlos abgeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt<br />

immerhin dann, wenn bei einem Kauf-/Werkvertrag eine Gesamtvergütung<br />

vereinbart wird oder beim Kauf einer <strong>zu</strong>künftigen Sache (insbesondere also bei<br />

Eigentumswohnungen). Alsdann setzt die Gültigkeit dieses Vertrags die öffentliche<br />

Beurkundung voraus (Art. 216 OR), also auch für seinen werkvertraglichen Anteil.<br />

2. Min<strong>des</strong>tinformationen<br />

a. Unterliegt der Unternehmer einer Pflicht oder Obliegenheit, den Verbraucher<br />

vor Vertragsabschluss über bestimmte Punkte <strong>zu</strong> informieren?<br />

Nein. Generell gestellt betrifft Ihre Frage das Problem vorvertraglicher Aufklärungspflichten<br />

<strong>des</strong> Unternehmers, die ihn vor allem dann treffen können, wenn der<br />

Bauherr nicht selber sachverständig ist und auch nicht sachverständig vertreten ist.<br />

Allerdings kann es bei genauer Betrachtung sein, dass auch ein kleinerer<br />

Werkvertrag als Totalunternehmervertrag <strong>zu</strong> verstehen ist, mit dem der Bauherr<br />

dem Unternehmer nicht nur die Ausführung, sondern auch die Planung überträgt.<br />

Bei dieser Betrachtungsweise schuldet der Unternehmer dem Bauherrn Beratung<br />

schon im Bereich der Planung, die an sich soweit gehen kann, dass er <strong>zu</strong> einer<br />

Ausführungsart <strong>zu</strong> raten hat, die er selber nicht <strong>zu</strong> leisten im Stande ist.<br />

b. Gibt es Min<strong>des</strong>terfordernisse für den Inhalt eines Verbraucherbauvertrags,<br />

insbesondere im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und Preistransparenz?<br />

Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn diese Min<strong>des</strong>terforder­<br />

Nein.<br />

nisse nicht eingehalten werden?<br />

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