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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

UK Report (Austen-Baker)<br />

(2) Falls aufgrund gesetzlicher Schutzlücken erforderlich: Wie versucht die<br />

Vertragspraxis, den Verbraucher für den Fall der Insolvenz <strong>des</strong> Unter­<br />

nehmers vor finanziellen Verlusten <strong>zu</strong> bewahren?<br />

Orientierungshilfe: In der Regel verteuert der Abschluss eines Vertrags mit einem<br />

Ersat<strong>zu</strong>nternehmer <strong>zu</strong>r Fortführung <strong>des</strong> Bauwerks die Baukosten. Der Verbraucher<br />

verliert möglicherweise seine Gewährleistungsansprüche für die bisher erbrachte<br />

Bauleistung.<br />

Diese Frage ist nicht eindeutig, da sie die Frage aufwirft, was erforderlich ist. Es gibt<br />

keinen Verbraucherschutz, wenn sich der Verbraucher nicht in eigener<br />

Verantwortung selbst schützt. Dies kann als ausreichend oder auch als<br />

un<strong>zu</strong>reichend gewertet werden, je nachdem, welchen Standpunkt man vertritt. Im<br />

Großen und Ganzen stellt sich diese Frage in Großbritannien aber ohnehin nicht, da<br />

– wie bereits anfangs erwähnt – (schriftliche) reine Bauverträge zwischen<br />

Unternehmern und Verbrauchern <strong>zu</strong>min<strong>des</strong>t für den Neubau von Wohnhäusern – im<br />

Gegensatz <strong>zu</strong> Ausbau- oder Verbesserungsarbeiten – selten sind. Verbraucher<br />

werden außerdem darauf hingewiesen, für Bauarbeiten nicht im Voraus <strong>zu</strong> zahlen,<br />

um nicht im Falle einer Unternehmerinsolvenz leer au<strong>zu</strong>gehen und betrügerischen<br />

Unternehmern keine Chance <strong>zu</strong> geben.<br />

d. Kostenanschlag<br />

¾ Welche Wirkungen hat ein Kostenanschlag? Welche Rechte stehen<br />

dem Verbraucher <strong>zu</strong>, wenn der Unternehmer die im Kostenanschlag<br />

angegebenen Summen überschreitet?<br />

Die Wirkungen eines Kostenvoranschlags hängen von den Umständen und<br />

Bedingungen <strong>des</strong> Angebots ab. Grundsätzlich ist der Kostenvoranschlag Teil <strong>des</strong><br />

Vertrags, das heißt, der Unternehmer ist an ihn gebunden. Falls der Kostenanschlag<br />

lediglich da<strong>zu</strong> diente, die anfallenden Kosten ungefähr ein<strong>zu</strong>schätzen, der<br />

Endpreis aber für den Fall, dass die Arbeiten umfangreicher oder geringer werden<br />

als ursprünglich angenommen, variabel bleiben sollte, so darf vom ursprünglichen<br />

Kostenanschlag abgewichen werden, falls diese Absicht klar genug ausgedrückt<br />

bzw. aus den Umständen erkennbar wurde. In schriftlichen Verträgen wird dem<br />

Unternehmer aber eher Flexibilität hinsichtlich der vereinbarten Herstellungsfrist<br />

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