28.02.2013 Aufrufe

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Falls dies der Fall ist:<br />

Länderbericht Schweiz (Stöckli/Siegenthaler)<br />

Nur bei Anwendbarkeit der SIA-Norm 118!<br />

¾ Kann die erforderliche Akzeptanz nur in ausdrücklicher Form oder auch<br />

durch schlüssiges Verhalten erklärt werden?<br />

Nach Art. 162 und 164 kann die Abnahme auch konkludent erklärt werden.<br />

¾ Sieht das Gesetz oder die Rechtsprechung in bestimmten Fällen eine Fiktion<br />

dieser Akzeptanz vor?<br />

Ja, die SIA-Norm 118 fingiert die Abnahme, wenn die gemeinsame Prüfung<br />

unterbleibt, weil der Bauherr die Mitwirkung unterlässt oder sie von keiner der<br />

beiden Parteien verlangt wird.<br />

¾ In welchen Fällen kann die Akzeptanz <strong>des</strong> Bauwerks verweigert oder<br />

<strong>zu</strong>min<strong>des</strong>t unter Vorbehalt erklärt werden (bspw. bei Mängeln)? Was sind die<br />

Rechtsfolgen einer solchen eingeschränkten Akzeptanz?<br />

Ja, bei wesentlichen Mängeln (Art. 161 SIA-Norm 118). Die Abnahme wird<br />

<strong>zu</strong>rückgestellt, weshalb auch ihre Wirkungen nicht eintreten.<br />

¾ Muss <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Akzeptanz ein Vorbehalt erklärt werden, damit eine<br />

etwaig verwirkte Vertragsstrafe weiterhin eingefordert werden kann? Wenn<br />

ja: Gilt dies auch im Falle einer Akzeptanzfiktion?<br />

Soweit Ihre Frage auf die Ver<strong>zu</strong>gspönale zielt, ist sie <strong>zu</strong> bejahen (Art. 160 Abs. 2<br />

OR). Das gilt auch für die Akzeptanzfiktion nach SIA-Norm 118, die das gesetzliche<br />

Werkvertragsrecht nicht kennt.<br />

(2) Setzt die Fälligkeit <strong>des</strong> Werklohnanspruchs bzw. der Abschlagszahlungsansprüche<br />

eine prüfbare Rechnung voraus? Falls nein: Kann der<br />

Verbraucher ohne prüfbare Rechnung in Ver<strong>zu</strong>g geraten?<br />

Nach der gesetzlichen Ordnung setzt die Fälligkeit lediglich die Ablieferung <strong>des</strong><br />

Werkes, nicht auch eine Rechnung <strong>des</strong> Unternehmers voraus. Der Ver<strong>zu</strong>g ist nach<br />

schweizerischer Konzeption verschuldensunabhängig und kann auch dann<br />

eintreten, wenn der Unternehmer eine fällige Werklohnforderung geltend macht und<br />

den Bauherrn mahnt, ohne diese Forderung im Einzelnen <strong>zu</strong> belegen.<br />

376

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!