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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Abschlussbericht<br />

(d) Niederlande<br />

Nach niederländischem Recht hat der Auftraggeber im Falle eines Verschuldens<br />

<strong>des</strong> Bauunternehmers über die Gewährleistungsansprüche hinaus einen Anspruch<br />

auf Ersatz seiner Folgeschäden wie z.B. Nut<strong>zu</strong>ngsausfallschäden.<br />

(e) Schweiz<br />

Im Falle eines Verschuldens <strong>des</strong> Bauunternehmers hat der Besteller neben seinem<br />

Nachbesserungsanspruch bzw. Minderungsrecht einen Anspruch auf Ersatz seiner<br />

Mangelfolgeschäden. Das Verschulden <strong>des</strong> Unternehmers wird gem. Art. 368<br />

Abs. 1 und 2 OR vermutet; der Unternehmer hat sich also <strong>zu</strong> exkulpieren, um einem<br />

Schadensersatzanspruch <strong>zu</strong> entgehen.<br />

(4) MÄNGELRÜGE<br />

(a) Deutschland<br />

Wenn der Besteller den Mangel kennt und dennoch die vorbehaltlose Abnahme<br />

erklärt, verliert er gem. § 640 Abs. 2 BGB seinen Anspruch auf Nacherfüllung,<br />

Selbstvornahme sowie sein Recht <strong>zu</strong>m Rücktritt. Erhalten bleibt ihm im Falle eines<br />

Verschuldens <strong>des</strong> Unternehmers aber sein auf Geldzahlung gerichteter Schadens­<br />

ersatzanspruch. 220<br />

Dieser Rechtsverlust tritt im Falle der im BGB vorgesehenen Abnahmefiktionen<br />

nicht ein (§ 640 Abs. 2 S. 1 nimmt ausschließlich Be<strong>zu</strong>g auf die Abnahmeerklärung<br />

in § 640 Abs. 1 S. 1), 221 wohl aber im Falle der in der VOB/B vorgesehenen Abnahmefiktionen<br />

sowie im Falle einer stillschweigend erklärten Abnahme.<br />

Letzteres ist vom Arbeitskreis „Schuldrechtsmodernisierungsgesetz“ <strong>des</strong> Instituts für<br />

Baurecht in Freiburg kritisiert worden. Dem Vorschlag dieses Arbeitskreises <strong>zu</strong>folge<br />

sollte ein Rechtsverlust auf Bestellerseite nur im Falle einer förmlich erklärten<br />

Abnahme eintreten. 222<br />

220 BGH, NJW 1974, 143; OLG Köln, NJW-RR 1993, 211.<br />

221 Vgl. MESSERSCHMIDT/VOIT/Messerschmidt, Privates Baurecht, München 2008, § 640 Rn. 295;<br />

Palandt/Sprau, 67. Aufl. München 2008, § 640 Rn. 13. A.a. WERNER/PASTOR/Werner, Der Bauprozess,<br />

12. Aufl. Köln 2008, Rn. 2276.<br />

222 Vgl. den baurechtlichen Ergän<strong>zu</strong>ngsentwurf <strong>zu</strong>m Schuldrechtsmodernisierungsgesetz <strong>des</strong> Arbeitskreises<br />

„Schuldrechtsmodernisierungsgesetz“ <strong>des</strong> Instituts für Baurecht Freiburg e.V.,<br />

Empfehlung Nr. 5, abrufbar unter http://www.ifbf.de/download/arbeitskreis.pdf.<br />

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