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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Abschlussbericht<br />

(2) BESCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG AUF BESTIMMTE MÄNGEL<br />

(a) Deutschland<br />

Eine solche Klausel ist wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 8 b) BGB unwirksam.<br />

(b) England<br />

Eine solche Klauseln könnte je nach den Umständen gegen section 17 Unfair<br />

Contract Terms Act 1977 248 verstoßen und dementsprechend unwirksam sein. Hier<br />

bedarf es aber jeweils einer Prüfung im Einzelfall, ob die Verwendung der Klausel<br />

unfair und unangemessen war. In Verbraucherverträgen ist eine derartige<br />

Beschränkung der Haftung <strong>des</strong> Bauunternehmers ohnehin unüblich.<br />

In Verträgen, die zwischen Unternehmern geschlossen werden, findet sich eine<br />

solche Vertragsklausel demgegenüber häufiger. Hier bestehen an der Wirksamkeit<br />

allerdings auch keine Zweifel, weil der Unfair Contract Terms Act 1977 nur auf<br />

Verbraucherverträge Anwendung findet.<br />

(c) Frankreich<br />

In Frankreich ist eine Beschränkung der Gewährleistung auf einzelne Mängel<br />

wegen Verstoßes gegen Art. 1792-5 C. civ. unwirksam.<br />

(d) Niederlande<br />

In den Niederlanden ist die Beschränkung der Gewährleistungsansprüche <strong>des</strong><br />

Auftraggebers auf bestimmte Mängel üblich. Vor dem Hintergrund der Klauselrichtlinie<br />

erscheint die Wirksamkeit einer solchen Beschränkung in den allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen <strong>des</strong> Unternehmers durchaus zweifelhaft. Eine diesbezügliche<br />

Gerichtsentscheidung gibt es bislang aber nicht.<br />

248<br />

Die Norm lautet : “(1) Any term of a contract which is a consumer contract or a standard form<br />

contract shall have no effect for the purpose of enabling a party to the contract<br />

(a) who is in breach of a contractual obligation, to exclude or restrict any liability of his to the<br />

consumer or customer in respect of the breach;<br />

(b) in respect of a contractual obligation, to render no performance, or to render a performance<br />

substantially different from that which the consumer or customer reasonably expected from the<br />

contract;<br />

if it was not fair and reasonable to incorporate the term in the contract. […] ” .<br />

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