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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

Dutch Report (Bruggeman/Chao-Duivis)<br />

Voraus festgelegt. Der Bauunternehmer ist für sämtliche technische Aspekte<br />

verantwortlich, und der Verbraucher kauft lediglich das, was der Bauunternehmer<br />

anbietet. Falls Probleme wegen Kalkulationsirrtümern oder anderer Fehler auftauchen,<br />

geht dies <strong>zu</strong>lasten <strong>des</strong> Bauunternehmers.<br />

Andere Bauverträge, die nicht speziell für die Verbraucher-Unternehmer-Beziehung<br />

entworfen worden sind, enthalten für die in diesem Abschnitt angesprochenen<br />

Fragen ausführliche Regelungen.<br />

¾ dass <strong>zu</strong>sätzliche Leistungen erforderlich sind?<br />

Für den Fall, dass der Verbraucher die Ausführung <strong>zu</strong>sätzlicher Arbeiten wünscht,<br />

treffen sowohl das niederländische Zivilgesetzbuch als auch der Mustervertrag<br />

besondere Regelungen.<br />

Handelt es sich jedoch um Zusatzarbeiten, die sich als unabdingbar erweisen,<br />

treffen die entsprechenden Kosten den Bauunternehmer. Die Bauausführung und<br />

die Konzeption werden von ihm oder seinen Subunternehmern/Architekten geliefert.<br />

Daher trägt der Verbraucher, der kein Bauspezialist ist und weder in den Planungs-<br />

noch in den Bauausführungsprozess eingebunden ist, das Risiko derartiger<br />

erforderlicher Zusatzarbeiten nicht. Der Mustervertrag enthält eine Regelung über<br />

erforderliche Zusatzarbeiten bzw. erforderliche Abweichungen von der ursprünglich<br />

geplanten Bauausführung. Wenn sich während der Bauausführung zeigt, dass eine<br />

solche Abweichung erforderlich wird, ist der Bauunternehmer verpflichtet, die<br />

abweichenden Arbeiten mit dem gleichen Qualitätsstandard und <strong>zu</strong>m gleichen Preis<br />

wie ursprünglich vorgesehen aus<strong>zu</strong>führen. Der Unternehmer hat keinen Anspruch<br />

auf Zusatzzahlung. Ist die Ersatzleistung <strong>des</strong> Bauunternehmers mit der ursprünglich<br />

vorgesehenen Lösung nicht vergleichbar, hat der Verbraucher einen Anspruch auf<br />

Schadensersatz.<br />

Orientierungshilfe: Hat der Auftragnehmer ein einseitiges Leistungsänderungsrecht?<br />

Hat umgekehrt der Verbraucher ein Änderungs- und Ergän<strong>zu</strong>ngsrecht? Wie ist dann<br />

das Problem der erforderlichen Mehrvergütung geregelt?<br />

Nach den Regelungen <strong>des</strong> allgemeinen Schuldrechts <strong>des</strong> niederländischen<br />

Zivilgesetzbuches hat der Bauunternehmer ein einseitiges Leistungsänderungs­<br />

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