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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Länderbericht Frankreich (Rohlfing-Dijoux)<br />

Beide Versicherungen können in einer einzigen Police, der „Police unique par<br />

chantier“ (oder Puc) <strong>zu</strong>sammengefasst werden oder Gegenstand von einzelnen<br />

Versicherungsverträgen sein.<br />

Die Verfasser der Bauverträge, insbesondere wenn es sich um Notare handelt, sind<br />

verpflichtet, in dem Vertrag auf das Bestehen oder Fehlen der Versicherung<br />

ausdrücklich hin<strong>zu</strong>weisen. Andernfalls machen sie sich ebenfalls schadensersatzpflichtig.<br />

Bei Bauverträgen über Ein- oder Zweifamilienhäuser mit oder ohne Lieferung eines<br />

Plans muss nach Art. L.231-2 Buchstabe j) und k) CCH die Versicherungspolice in<br />

dem Vertrag bezeichnet werden und die Verträge können nach Art. L.231-4<br />

Buchstabe d) und e) CCH unter der aufschiebenden Bedingung <strong>des</strong> Abschlusses<br />

der Versicherung geschlossen werden.<br />

Für den Verstoß gegen die Versicherungspflicht bestehen nach Art. L.243-3<br />

C.assur. strafrechtliche Sanktionen von bis <strong>zu</strong> 6 Monaten Haftstrafe oder 75 000 €<br />

Geldstrafe. Der Versicherungspflicht muss vor der Eröffnung jeder Baustelle<br />

nachgekommen werden. Soweit der Auftraggeber ein Gebäude für seine eigene<br />

Wohnnut<strong>zu</strong>ng oder die Nut<strong>zu</strong>ng durch eines seiner Familienmitglieder errichten<br />

lässt, ist die strafrechtliche Sanktion bei Verstoß gegen die Versicherungspflicht<br />

nicht anwendbar.<br />

d. Kostenanschlag<br />

¾ Welche Wirkungen hat ein Kostenanschlag? Welche Rechte stehen dem<br />

Verbraucher <strong>zu</strong>, wenn der Unternehmer die im Kostenanschlag<br />

angegebenen Summen überschreitet?<br />

Bei dem Kostenanschlag handelt es sich um ein während der Vertragsverhandlungen<br />

aufgestelltes Dokument, das <strong>zu</strong>r Festlegung <strong>des</strong> Preises dient und<br />

ein Angebot <strong>des</strong> Unternehmers darstellt.<br />

In der Regel führt die Vorarbeit für den Kostenanschlag nicht <strong>zu</strong> einer getrennten<br />

Bezahlung <strong>des</strong> Unternehmers. Diese kann jedoch im Einzelfall ausdrücklich<br />

vereinbart werden, wenn sie mit einem besonders hohen Arbeitsaufwand verbunden<br />

ist.<br />

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