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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Länderbericht Frankreich (Rohlfing-Dijoux)<br />

Der Eigentumsübergang erfolgt rückwirkend auf den Zeitpunkt <strong>des</strong> Abschlusses <strong>des</strong><br />

Kaufvertrags. 484 Daher werden alle dinglichen Rechte, die in der Zeit zwischen<br />

Abschluss <strong>des</strong> Kaufvertrags und Fertigstellung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> bei dem Verkäufer<br />

entstehen konnten, rückwirkend gelöscht, so als ob sie nie entstanden wären.<br />

(8) Wie ist das Verhältnis von Abschlagszahlungen und Schlussrechnung?<br />

Orientierungshilfe: Werden die Abschlagszahlungen als Anerkenntnis für das Bestehen<br />

der entsprechenden Teilforderung ausgelegt?<br />

Im Prinzip können die Abschlagzahlungen als Anerkenntnis für das Bestehen der<br />

entsprechenden Teilforderungen ausgelegt werden.<br />

Allerdings werden die Abschlagzahlungen nicht als Abnahme der Teilleistungen<br />

gewertet, so dass etwaige offene Mängel bis <strong>zu</strong>r Abnahme <strong>des</strong> Gesamtwerkes als<br />

Vorbehalt erklärt werden können.<br />

¾ Darf der Unternehmer für die entsprechenden Teilabschnitte Nachforderungen<br />

erheben?<br />

Nein, soweit es sich in den Verträgen um eine Pauschalpreisvereinbarung handelt,<br />

dürfen nach Art. 1793 C.civ. keine Nachforderungen gestellt werden.<br />

Beim Übernehmervertrag muss der Übernehmer entsprechend Art. R.222-9 CCH<br />

eine finanzielle Garantie vorlegen, die den korrekten Abschluss <strong>des</strong> Vertrags garantiert.<br />

Diese Garantie, die der Absicherung eventueller Mehrkosten dient, kann<br />

entweder die Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft oder die eines Vertrags<br />

zwischen dem Übernehmer und einem Kreditinstitut <strong>zu</strong>gunsten <strong>des</strong> Auftraggebers,<br />

bei dem ein Kredit <strong>zu</strong>gunsten <strong>des</strong> Auftraggebers eröffnet wird, haben. Soweit die<br />

Mehrkosten die Schwelle von 5% Selbstbeteiligung überschreiten, tritt die Garantie<br />

ein und der Garant muss die die Selbstbeteiligung übersteigenden Mehrkosten<br />

übernehmen. Die Garantie erlischt mit der Beendigung <strong>des</strong> Auftrags <strong>des</strong> Übernehmers.<br />

(9) Falls Vorauszahlungen gesetzlich vorgesehen sind oder privatautonom<br />

vereinbart werden können: Wie wird verhindert, dass der Verbraucher die<br />

484 Nach französischem Recht gilt für den Eigentumsübergang bei Kaufverträgen das Konsensualprinzip<br />

nach dem das Eigentum bereits mit der Einigung der Parteien übergeht.<br />

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