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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

UK Report (Austen-Baker)<br />

berät, hin<strong>zu</strong><strong>zu</strong>ziehen (typischerweise wollen sie keine entsprechenden Honorare<br />

zahlen).<br />

(2) Wie ist die Rechtslage bei auftraglos erbrachten Mehrleistungen <strong>des</strong> Unternehmers?<br />

Der Unternehmer hätte keinen Zahlungsanspruch. Allerdings erinnert sich keiner<br />

der befragten Praktiker an solch einen Fall.<br />

(3) Welche von den gesetzlichen Regelungen abweichenden Klauseln finden<br />

sich üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>des</strong> Unternehmers<br />

in den unter (2) und (3) angesprochenen Bereichen? Sind diese<br />

Klauseln wirksam?<br />

Vgl. die Antworten <strong>zu</strong> den Fragen (1) und (2).<br />

b. Möglichkeit für den Verbraucher, sich vom Vertrag <strong>zu</strong> lösen<br />

¾ Hat der Verbraucher <strong>zu</strong> jeder Zeit das Recht, den Vertrag ohne Angaben von<br />

Gründen mit Wirkung ex nunc <strong>zu</strong> beenden (bspw. Kündigung)?<br />

¾ Wenn ja: Welchen Formerfordernissen unterliegt die dafür erforderliche Er­<br />

klärung? Welche Rechtsfolgen ergeben sich für den Fall der Ausübung<br />

dieses Vertragsauflösungsrechts <strong>zu</strong> einem Zeitpunkt, <strong>zu</strong> dem ein Teil <strong>des</strong><br />

Bauwerks bereits erstellt ist?<br />

Orientierungshilfe: Können auch die noch nicht erbrachten Bauleistungen unter<br />

Ab<strong>zu</strong>g der ersparten Aufwendungen abgerechnet werden (mit oder ohne Mehrwertsteuer)?<br />

Wie gestaltet sich die Rechtslage im Hinblick auf den Beginn der<br />

Gewährleistungsfrist, die Fälligkeit der Werklohnforderung und den Gefahrübergang<br />

für den bereits fertig gestellten Teil <strong>des</strong> Bauwerks?<br />

Nein.<br />

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