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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Deutsche Rechtslage (Huber)<br />

Rücktrittsrecht oder sonstiges Vertragsauflösungsrecht <strong>zu</strong> dem Zweck, den<br />

Zustand her<strong>zu</strong>stellen, der bestünde, wenn niemals ein Vertrag geschlossen<br />

worden wäre)?<br />

Abgesehen von besonderen Situationen, wie z.B. dem täuschungsbedingten<br />

Vertragsschluss, hat der Verbraucher keine Möglichkeit, sich solch einer Weise vom<br />

Vertrag <strong>zu</strong> lösen, dass der Zustand wiederhergestellt wird, der bestünde, wenn<br />

niemals ein Vertrag geschlossen worden wäre. Da mit den in Bauverträgen in aller<br />

Regel vorgesehenen Abschlagszahlungen kein Zahlungsaufschub verbunden ist,<br />

sondern die gesetzlich vorgesehene Fälligkeit zeitlich nach vorne verlegt wird, greift<br />

auch nicht das speziell für Teilzahlungsgeschäfte vorgesehene Widerrufsrecht. 324<br />

Es gibt allerdings den Vorschlag, de lege ferenda Verbrauchern nach Abschluss<br />

eines Bauvertrages ein Widerrufsrecht i.S.v. § 355 BGB <strong>zu</strong> gewähren. 325<br />

4. Andere funktional äquivalente Regelungen<br />

Nein.<br />

¾ Sieht das Rechtssystem Ihres Lan<strong>des</strong> andere Regelungen vor, die den<br />

Zweck verfolgen, den Verbraucher vor einem übereilten Vertragsschluss<br />

ohne ausreichende Informationen <strong>zu</strong> schützen?<br />

II. Schutz <strong>des</strong> Verbrauchers bei Vertragsdurchführung<br />

1. Finanzströme und Sicherheiten<br />

a. Zeitpunkt der Werklohnzahlung<br />

(1) Zu welchem Zeitpunkt hat der Verbraucher den Werklohn <strong>zu</strong> zahlen?<br />

Insbesondere: Hat der Verbraucher bereits vor oder während der Erstel­<br />

lung <strong>des</strong> Bauwerks einen Teil <strong>des</strong> Werklohns oder sogar den gesamten<br />

324 BGHZ 165, 325.<br />

325 Verbraucherzentrale Bun<strong>des</strong>verband, Stellungnahme <strong>zu</strong>m Reformbedarf im Bereich <strong>des</strong> Bauvertragsrechts<br />

unter dem Gesichtspunkt <strong>des</strong> Verbraucherschutzes vom 15. April 2005, S. 6,<br />

wenngleich an dieser Stelle nur als Sanktion für die Verlet<strong>zu</strong>ng von Informationspflichten angedacht.<br />

Die Stellungnahme ist abrufbar unter http://www.vzbv.de/mediapics/stellungnahme_<br />

bmj_reformbedarf_2005.pdf<br />

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