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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Abschlussbericht<br />

Interessanter erscheint demgegenüber die Idee, bestimmte Vertragsinhalte gesetzlich<br />

fest<strong>zu</strong>legen. Frankreich geht diesen Weg offenbar mit Erfolg. Die Kontrolle über<br />

die Einhaltung <strong>des</strong> gesetzlichen Min<strong>des</strong>tstandards den finanzierenden Banken auf<strong>zu</strong>bürden,<br />

dürfte allerdings <strong>zu</strong> einer Verteuerung von Baudarlehen führen. 69<br />

Vor<strong>zu</strong>gswürdig ist daher möglicherweise der niederländische Weg, Modellverträge<br />

in Form von Vertragsformularen aus<strong>zu</strong>arbeiten, die die Parteien durch die Vorgabe<br />

entsprechender Felder <strong>zu</strong> einer ausführlichen Leistungsbeschreibung anhalten.<br />

II. Schutz <strong>des</strong> Verbrauchers bei Vertragsdurchführung<br />

1. Finanzströme und Sicherheiten<br />

a. Werklohnzahlung<br />

(1) ZEITPUNKT DER WERKLOHNZAHLUNG<br />

(a) Deutschland<br />

Gem. § 641 Abs. 1 BGB hat der Verbraucher den Werklohn grundsätzlich erst nach<br />

Abnahme <strong>des</strong> Werkes <strong>zu</strong> entrichten (ausführlich <strong>zu</strong>m Erfordernis der Abnahme<br />

unten S. 45). 70<br />

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz statuiert § 632a BGB. Dieser Norm <strong>zu</strong>folge<br />

kann der Unternehmer für in sich abgeschlossene Werkteile eine Abschlagszahlung<br />

verlangen, sobald er die entsprechende vertragsmäßige Leistung erbracht hat.<br />

Dieser Anspruch setzt allerdings voraus, dass der Besteller Eigentum an dem Teil­<br />

werk erhält oder dass ihm hierfür <strong>zu</strong>min<strong>des</strong>t eine entsprechende Sicherheit geleistet<br />

wird.<br />

In der Praxis ist diese Norm bislang wenig hilfreich. Das Problem resultiert aus der<br />

erforderlichen Abgeschlossenheit <strong>des</strong> Werkteiles, für den die Abschlagszahlung<br />

verlangt werden darf. Es herrscht große Unsicherheit darüber, wann dieses Kri­<br />

69<br />

Zwar sind in Frankreich Baukredite deutlich günstiger als in Deutschland; dies hat aber andere<br />

Gründe.<br />

70<br />

Die Erstellung einer Rechnung ist nach herrschender Meinung hingegen keine Fälligkeitsvorausset<strong>zu</strong>ng.<br />

Vgl. da<strong>zu</strong> ausführlich unten S. 51. Unbestritten ist demgegenüber, dass die Erstellung<br />

einer Schlussrechnung Fälligkeitsvorausset<strong>zu</strong>ng ist, wenn die VOB/B Vertragsbestandteil<br />

geworden sind. Vgl. § 16 Nr. 3 VOB/B; siehe da<strong>zu</strong> INGENSTAU/KORBION/Locher, VOB-Kommentar,<br />

16. Aufl. Neuwied 2007, § 16 Nr. 3, Rn. 8.<br />

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