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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Länderbericht Frankreich (Rohlfing-Dijoux)<br />

aufgegeben. Dieses Projekt sah die Einführung einer Gruppenklage durch<br />

Verbraucherschutzorganisationen vor. Die Richtlinie wurde inzwischen durch ein<br />

Gesetz vom 3. Januar 2008 553 umgesetzt, allerdings ohne die Einführung der<br />

Gruppenklage. Dies ist Gegenstand eines getrennten Gesetzgebungsvorschlags<br />

vom 21. November 2007 554 , der von den Verbrauchervereinigungen unterstützt<br />

wird 555 . Im Bereich <strong>des</strong> privaten Baurechts sind diese Gemeinschaftsklagen jedoch<br />

von geringer Bedeutung, da die Schäden meist so erheblich sind, dass auch jeder<br />

einzelne Betroffene selbstständig klagen wird. Die abstrakte Aufsicht über das<br />

verbraucherrechtskonforme Verhalten der Bauunternehmer liegt in Frankreich<br />

vielmehr bei den darlehensgebenden Banken, den Versicherungen und Notaren, da<br />

diesen nach dem französischen System bestimmte Kontrollpflichten auferlegt und<br />

fast alle Verträge in der Praxis von einer dieser Kontrollen betroffen sind.<br />

E. Nicht angesprochene Probleme<br />

Gibt es im Bereich <strong>des</strong> Verbraucherbauvertragsrechts in Ihrem Land schwer­<br />

wiegende Probleme, die im vorliegenden Fragebogen nicht angesprochen worden<br />

sind?<br />

In Frankreich wird weitreichend die Problematik der Anwendung der Schutzvorschriften<br />

<strong>zu</strong>gunsten <strong>des</strong> Auftraggebers auf Renovierungsarbeiten diskutiert. 556<br />

Es stellt sich die Frage, ab welchem Umfang Renovierungsarbeiten wie ein Neubau<br />

behandelt werden müssen. Die Frage muss im Einzelfall von den Tatsachenrichtern<br />

entsprechend der Art und <strong>des</strong> Umfangs der Arbeiten und der Höhe ihrer Kosten<br />

entschieden werden. 557<br />

553<br />

Gesetz Nr. 2008-3 vom 3. Januar 2008 „pour le développement de la concurrence au service <strong>des</strong><br />

consommateurs“, veröffentlicht inJournal Officiel Nr. 0003 vom 4.Januar 2004, S. 258.<br />

554<br />

Nr. 424, Assemblée Nationale.<br />

555<br />

Vgl. Le Figaro vom 19.Februar 2008, S.14, „Plaidoyer pour une procédure d’action de groupe à la<br />

française.<br />

556<br />

Siehe hier<strong>zu</strong> PhilippeMalinvaud, Droit de la construction, Dalloz 2007/2008, Bearbeiter:<br />

Ph.Malinvaud, n°473.420, S.1036.<br />

557<br />

Cass. 3e civ., 30 mars 1989,Bull. civ. III, n°76; Cass. 3e civ., 18 janvier 2006, n°04-18.903, RDI<br />

2006, S.230.<br />

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