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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

Dutch Report (Bruggeman/Chao-Duivis)<br />

Im Januar 2007 wurde die im Mustervertrag enthaltene Schiedsklausel überarbeitet.<br />

Mit dieser Klausel war ursprünglich der „Raad van Arbitrage voor de Bouw“<br />

(übersetzt: Bauschiedsgerichtshof) als die Institution bestimmt, die in Vertragss­<br />

treitigkeiten eine Entscheidung fällen sollte. Diese Klausel wurde abgeändert, nachdem<br />

der europäische Gerichtshof in der Sache Oceano (C-240-244/98) entschieden<br />

hatte, dass solch eine Klausel eine unangemessene Benachteiligung bedeutet. Die<br />

neue Schiedsklausel gibt dem Verbraucher im Falle eines Rechtsstreits das<br />

Wahlrecht zwischen einem staatlichen Gerichtsverfahren und einem Schiedsverfahren.<br />

G. Ausgestaltung <strong>des</strong> Verbraucherschutzes<br />

Hinweis: Falls es in Ihrem Land keinen speziellen Verbraucherschutz im Bereich<br />

<strong>des</strong> privaten Baurechts gibt, können Sie <strong>zu</strong>r Bearbeitung <strong>des</strong> folgenden Teils das<br />

Wort „Verbraucher“ jeweils durch „Auftraggeber“ und das Wort „Verbraucherbauvertrag“<br />

jeweils durch „Bauvertrag“ ersetzen.<br />

I. Schutz <strong>des</strong> Verbrauchers bei Vertragsschluss<br />

1. Formerfordernisse<br />

¾ Sind bei Abschluss eines Verbraucherbauvertrags bestimmte Formerfordernisse<br />

<strong>zu</strong> beachten? Wenn ja: Zu welchem Zweck?<br />

Das einzige bereits erwähnte Formerfordernis ist bei Verbraucherbauverträgen die<br />

Schriftform. (Art. 7:2 nlZGB und Art. 7:766 nlZGB). Dementsprechend unterliegt der<br />

kombinierte Kauf- und Bauvertrag (die Kombination aus beiden im Zivilgesetzbuch<br />

geregelten Vertragstypen) der Schriftform. Dieses Erfordernis wurde vor allem<br />

wegen der zeitgleich eingeführten Widerrufsfrist, die mit der Unterschrift unter den<br />

schriftlichen Vertrag <strong>zu</strong> laufen beginnt, aufgestellt. Wird der Vertrag nicht in<br />

schriftlicher Form geschlossen, ist der nichtig.<br />

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