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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

UK Report (Austen-Baker)<br />

¾ wenn zwar vertraglich keine Fristen bestimmt sind, der Unternehmer aber<br />

äußerst langsam arbeitet oder die Arbeit vorübergehend ganz einstellt?<br />

Orientierungshilfe: Hat der Verbraucher einen Anspruch auf schnelleres<br />

Arbeitstempo bzw. Wiederaufnahme der Arbeit? Besteht ein Schadensersatzanspruch?<br />

Welche Rolle spielt ein etwaiges Verschulden <strong>des</strong> Unternehmers? Wie<br />

ist die Beweislastverteilung? Steht dem Verbraucher ein außerordentliches Ver­<br />

tragsauflösungsrecht <strong>zu</strong>? In welcher Form ist die entsprechende Auflösungserklärung<br />

ab<strong>zu</strong>geben? Welche Folgen zieht die Ausübung eines solchen<br />

außerordentlichen Auflösungsrechts nach sich? Kann eine Verwirkung dieses<br />

Auflösungsrechts eintreten?<br />

Wenn Unternehmer Fristen nicht einhalten, so ist dies in der Regel eine<br />

Garantieverlet<strong>zu</strong>ng, nicht hingegen die Verlet<strong>zu</strong>ng der üblichen<br />

Vertragsbedingungen, es sei denn, der Einhaltung der Fristen wurde vertraglich<br />

eine besondere Bedeutung beigemessen. Der Schadensnachweis wird einem<br />

Verbraucher ohnehin nur schwer gelingen (abgesehen von der Anmietung anderer<br />

Räumlichkeiten oder Hotelkosten für die Zeit, bis das Haus fertiggestellt ist). Im<br />

Voraus vereinbarte Vertragsstrafen wären sinnvoll, finden sich aber selten in<br />

Verbraucherverträgen (üblich hingegen bei Unternehmerverträgen). Wurde keine<br />

Frist vereinbart, so wird der Vertrag durch folgende Klausel ergänzt (Sektion 14<br />

Supply of Goods & Services Act 1982):<br />

14 Stillschweigend verreinbarte Klausel über die Leistungszeit<br />

(1) Wo in einem Vertrag, der eine Leistungserbringung <strong>zu</strong>m Gegenstand hat, bei der der<br />

Leistende im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit handelt, keine Leistungszeit<br />

vertraglich bestimmt ist, erst durch eine im Vertrag festgelegte Weise oder im weiteren<br />

Verlauf bestimmt werden soll, gilt als stillschweigend vereinbart, dass der Leistende die<br />

Leistung innerhalb einer angemessenen Zeit erbringen wird.<br />

(2) Welche Zeit angemessen ist, ergibt sich aus den näheren Umständen.<br />

In the case of excessive delays the practice is that the employer would give notice<br />

that he will treat such delay as a repudiation and thus a breach of condition entitling<br />

him to terminate the contract.<br />

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