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Die politische Talkshow - ein Medium politischer Bildung?

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„STRUKTURWANDEL DER ÖFFENTLICHKEIT“ 1<br />

turwandels haben diese Aufgabe Institutionen – Verbände, Parteien und Verwaltungen<br />

– übernommen. Damit steht das Publikum dem Prozess des politisch relevanten<br />

Machtvollzugs und -ausgleichs inzwischen fern, denn dieser spielt sich nun direkt zwischen<br />

den Verwaltungen, Verbänden und Parteien ab. Das Publikum wird in den<br />

Kreislauf der Macht nur noch sporadisch und dann auch nur zum Zweck der Akklamation<br />

<strong>ein</strong>bezogen. (Vgl. ebd., S. 268-269)<br />

In „Student und Politik“ betont Habermas, dass sich Demokratie zwar erst in <strong>ein</strong>er Gesellschaft<br />

mündiger Menschen verwirklicht, (vgl. Habermas 1961, S. 16) er weist jedoch<br />

auch darauf hin, dass der <strong>politische</strong>n Mündigkeit des Volkes nicht mehr viel Vertrauen<br />

entgegengebracht wird, so dass die Verfassung bereits die Funktionen des angeblichen<br />

Souveräns <strong>ein</strong>zuschränken sucht und das Grundgesetz sich vom Misstrauen<br />

gegen plebiszitäre Entscheidungen leiten lässt. 22<br />

Für den Bürger der Konsumentengesellschaft sch<strong>ein</strong>t sogar juristisch, so Habermas,<br />

die Rolle des Kunden anstatt des Partizipierenden vorgesehen zu s<strong>ein</strong>, ganz nach dem<br />

Motto „Alles für das Volk, aber nichts durch das Volk“ (ebd., S. 46). Am Ende muss<br />

der Bürger zwar „die Zeche bezahlen“ (ebd., S. 46), ansonsten ist für ihn aber alles so<br />

weit vorbereitet, „dass er selber nicht nur nichts zu tun braucht, sondern auch nicht<br />

mehr viel tun kann. Ausgestattet mit diesen Rechten und gleichwohl so gut wie ausgeschlossen<br />

von tatsächlicher Mitbestimmung, wird das Volk zum Objekt der Fürsorge.“<br />

(ebd., S. 46) Der Staat greift vorsorgend, verteilend und verwaltend in die Gesellschaft<br />

<strong>ein</strong>, (vgl. Habermas 1990, S. 271) der Bürger wird zum Leistungsempfänger und das<br />

Verhältnis des Leistungsempfängers zum Staat ist „nicht in erster Linie <strong>politische</strong> Beteiligung,<br />

sondern <strong>ein</strong>e allgem<strong>ein</strong>e Forderungshaltung, die Versorgung erwartet, ohne<br />

eigentlich Entscheidungen durchsetzen zu wollen“ (ebd., S. 312). Mit dem Staat<br />

kommt der Bürger hauptsächlich über Verwaltungen in Berührung und lediglich bei<br />

Wahlen ist noch Eigeninitiative der Bürger gefragt.<br />

22 In „Faktizität und Geltung“ (1992) spricht Habermas dagegen von der Notwendigkeit <strong>ein</strong>er Ausweitung<br />

der Partizipation der Bürger, und setzt sich in diesem Kontext mit der Verankerung plebiszitärer<br />

Elemente in der Verfassung aus<strong>ein</strong>ander, siehe hierzu Habermas 1992, S. 532-533.<br />

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