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Die politische Talkshow - ein Medium politischer Bildung?

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FERNSEHEN UND POLITISCHE BILDUNG<br />

Zwischen den normativen Funktionen der Massenmedien, die sich aus Artikel 5 des<br />

Grundgesetzes ergeben, und deren Ausführungen in der Realität bestehen jedoch Diskrepanzen:<br />

<strong>Die</strong> Massenmedien erfüllen die genannten Aufgaben auf höchst unterschiedliche<br />

Weise und mit verschiedenen Schwerpunkten. Viele Medien und Genres<br />

konzentrieren sich besonders auf die Unterhaltungsfunktion, <strong>ein</strong>ige auf die <strong>politische</strong>n<br />

Funktionen, nur wenige konkret auf die <strong>Bildung</strong>sfunktion.<br />

Aufgrund ihrer Reichweite haben vor allem die elektronischen Medien die potentielle<br />

Chance, möglichst viele Menschen mit <strong>politische</strong>n Inhalten zu erreichen und daher<br />

<strong>politische</strong> Funktionen zu erfüllen. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen<br />

erfüllt s<strong>ein</strong>:<br />

- <strong>politische</strong> Informationen müssen <strong>ein</strong>e gewisse Relevanz im Programm haben;<br />

- die Qualität der Information und ihrer Vermittlung müssen Politik verstehbar und<br />

durchschaubar machen;<br />

- es muss <strong>ein</strong>e gewisse Ausgewogenheit und Vielfalt <strong>politische</strong>r M<strong>ein</strong>ungen und Interessen<br />

vertreten s<strong>ein</strong>;<br />

- die <strong>politische</strong>n Inhalte müssen auf <strong>ein</strong> großes Interesse und <strong>ein</strong>e dementsprechend<br />

breite Nutzung in der Bevölkerung treffen. (Vgl. Marcinkowski 1998, S. 168)<br />

Bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland gingen die Gesetzgeber davon aus,<br />

dass ihre normativen Ansprüche gegenüber dem Fernsehen ausschließlich von <strong>ein</strong>em<br />

öffentlich-rechtlich organisierten Rundfunk erfüllt werden könnten. Mit Einführung<br />

des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde <strong>ein</strong>e Empfangssituation geschaffen,<br />

„in der das wahllose Publikum öffentlicher Rundfunkanstalten, gleichsam wie Jugendliche<br />

in der Schule, zu sehen und hören hatte, was die Anstaltsleitung ihm vorsetzte<br />

und insoweit am staatsbürgerlichen Unterricht teilnehmen musste, auch wenn s<strong>ein</strong><br />

primäres Programminteresse möglicherweise woanders lag“ (ebd., S. 168).<br />

Als notwendige Voraussetzung für <strong>ein</strong>e angemessene Erfüllung des öffentlichen Auftrags<br />

der Rundfunkanstalten wurde <strong>ein</strong> vielfältiges Programmangebot gesehen, entsprechend<br />

der unterstellten linearen Beziehung zwischen Inhalt und Wirkung von<br />

Rundfunkprogrammen, nach der Informationsangebote informieren, Unterhaltungsangebote<br />

unterhalten und <strong>Bildung</strong>sangebote bilden.<br />

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