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Verkehrswege und ihre Bedeutung für die Kulturlandschaft

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Zur Standortbestimmung der Angewandten Historischen Geographie 21 9<br />

Als eine besonders wichtige Aufgabe bezeichnet Denecke mit Recht <strong>die</strong> Erfassung<br />

der <strong>Kulturlandschaft</strong>selemente <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> Bewertung . Wenn man den lükkenlosen<br />

Katalog von zu erfassenden Elementen bei Denecke ansieht <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

gegenwärtigen Aktivitäten der Nachbarfächer berücksichtigt, stellt sich aber<br />

zwangsläufig <strong>die</strong> Frage, ob es nicht effektiver wäre, <strong>die</strong> Bereiche vorrangig zu<br />

bearbeiten, <strong>die</strong> bisher vernachlässigt wurden, <strong>und</strong> <strong>die</strong> übrigen, unabhängig von<br />

allen theoretischen Überlegungen, den Nachbarwissenschaften wie z.B . der<br />

Kunstgeschichte <strong>und</strong> der Vor- <strong>und</strong> Frühgeschichte zu überlassen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> institutionellen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Aufgaben besitzen . Besonders nötig erscheint<br />

unter <strong>die</strong>sen Gesichtspunkten der Schutz der oft unscheinbaren anthropogenen<br />

Elemente der ländlichen <strong>Kulturlandschaft</strong>seinheiten . Aber auch im Bereich<br />

der städtischen <strong>und</strong> industriellen Gefüge fehlt oft der richtige Anwalt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Unterschutzstellung spezifisch historisch-geographischer Elemente .<br />

Neben der Konzentration auf vernachlässigte oder erst neu ins Bewußtsein der<br />

Öffentlichkeit gerückte Denkmälerkategorien ist es auch unbedingt nötig, einen<br />

besonderen historisch-geographischen Wert zu verwenden, der es erlaubt, in der<br />

Auseinandersetzung der Interessenvertreter bei den politischen Entscheidungen<br />

über <strong>die</strong> Erhaltung oder Beseitigung von Objekten einen klaren Standpunkt zu<br />

beziehen . Hier befriedigen <strong>die</strong> Ausführungen von Denecke über »Historischgeographisch<br />

begründete Bewertungskriterien <strong>und</strong> Wertmaßstäbe als Entscheidungshilfen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung« (S . 18 f .) nicht recht, da er zwar viele unterschiedliche<br />

Bewertungsmöglichkeiten nennt, den spezifisch historisch-geographischen<br />

Wert aber nicht definiert . Wenn auch der Meinung des Verfassers beizupflichten<br />

ist, daß <strong>die</strong> Bewertungskriterien der historischen Dimension im Planungsraum<br />

noch kaum gesondert berücksichtigt <strong>und</strong> untersucht worden seien (S . 18) <strong>und</strong><br />

hierzu noch gr<strong>und</strong>legende empirische wie auch methodisch-theoretische Untersuchungen<br />

notwendig seien (S . 19), so ist seine Resignation in Hinblick auf das<br />

zu erwartende Ergebnis <strong>die</strong>ser Bemühungen abzulehnen . Die sachgerechte Bewertung<br />

der historischen Dimension von Planungsobjekten ist im Idealfall immer<br />

das Ergebnis von zahlreichen Einzelbewertungen durch verschiedene Wissenschaften<br />

. Deshalb sollte sich <strong>die</strong> Historische Geographie nicht mit der »Systematisierung<br />

von Bewertungskategorien, Wertmaßstäben, Betrachtern oder Ermittlungsmethoden«<br />

begnügen <strong>und</strong> auch nicht <strong>die</strong> »Suche nach objektiven Methoden<br />

bei den Bewertungen landschaftlicher Objekte« aufgeben, sondern wirklich<br />

Ernst machen mit der Forderung in der Abschnittsüberschrift bei Denecke<br />

<strong>und</strong> »historisch-geographisch begründete Bewertungskriterien <strong>und</strong> Wertmaßstäbe<br />

als Entscheidungshilfen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung« erarbeiten . Diese werden sicher<br />

nicht identisch mit der von Denecke zusammengestellten Liste von Bewertungskriterien<br />

sein ; es lassen sich aus ihr aber bestimmt einige wertvolle Gesichtspunkte<br />

entnehmen . Der einschlägige Absatz lautet folgendermaßen (S . 18) : »Zu den<br />

Bewertungskriterien allgemeiner Wertbereiche (Wert öffentlicher Belange) ließen<br />

sich unter entwicklungsgeschichtlichen Gesichtspunkten Objektwert, Situationswert,<br />

Denkmalwert (Schutzkategorien), siedlungsgeschichtlicher Forschungswert<br />

(besonders archäologische F<strong>und</strong>plätze), kulturgeschichtlicher Demonstrationswert,<br />

lokalhistorischer Wert, landschaftsgeschichtlicher Wert, regionalhistorischer<br />

Wert, nationalgeschichtlicher Wert, planungsgeschichtlicher Wert, sied-

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