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Verkehrswege und ihre Bedeutung für die Kulturlandschaft

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232 H . Steuer<br />

W . Schich (S . 531 ff .) stellte im deutschen Kolonisationsgebiet sogenannte Doppelstädte<br />

heraus, wie z.B . Brandenburg oder Frankfurt a .d . Oder . An <strong>die</strong> slawische<br />

Stadt Brandenburg (Dominsel) mit vorgelagerten Kietzen schlossen sich<br />

noch vor 1200 zwei deutsche Stadtkomplexe an (Altstadt <strong>und</strong> Neustadt, der Bischof<br />

von Brandenburg setzte sich mit einem dritten Kern über <strong>die</strong> slawische<br />

Siedlung auf der Dominsel) ; jeder Teil ist eine eigene verfassungstopographische<br />

Größe . Lübeck wurde - neben dem weiter existierenden Alt-Lübeck - zweimal<br />

gegründet, 1143 von den Askaniern, 1158/59 von Heinrich dem Löwen . Die<br />

kleine Stadt Celle wurde von Altencelle zum heutigen Platz Celle verlegt . Die sich<br />

verlagernde Kette der Handelsplätze Helgö - Birka - Sigtuna - Stockholm steht<br />

einerseits <strong>für</strong> sich ändernde naturräumliche Verhältnisse, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Wasserwege z .T .<br />

unbenutzbar machten, aber andererseits auch <strong>für</strong> politische Wandlungen .<br />

Dublin wurde zweimal von Skandinaviern gegründet, zuerst 841 als Handelsplatz,<br />

später 917 als befestigte Stadt (P . Wallace, S . 107), nach der anglo-normannischen<br />

Invasion von 1169 änderten sich <strong>die</strong> Strukturen erneut (P .<br />

Wallace, S . 379) . Ob eine neue Parzellierung erfolgte, ist archäologisch nicht<br />

faßbar ; doch scheint es so, daß innerhalb des alten Stadtareals beim alten System<br />

geblieben wurde, während neue Areale anders vermessen sind . Doch ein Bevölkerungswechsel<br />

hat stattgef<strong>und</strong>en (P . Wallace, S . 382), <strong>die</strong> skandinavischen Namen<br />

verschwinden .<br />

Die Veränderungen der slawischen Städte wie Szczecin/Stettin, Wolin, Kolobrzeg/Kolberg<br />

etc . von der slawischen Burgstadt zur deutschen Neugründung<br />

am Ort mit anderem Recht brachte auch einen Wechsel der Bevölkerung mit sich ;<br />

bei den slawischen Plätzen schon siedelten sich deutsche Kaufleute an, später<br />

machten sie <strong>die</strong> entscheidende Mehrheit aus (L . Leciejewicz, S . 339) .<br />

Im Zuge von Landnahmen oder Kolonisationen gegründete Städte stellen ein<br />

fertiges Modell dar, das »auf der grünen Wiese« gestartet <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>form deutlicher<br />

erkennen läßt, als wenn das neue Modell auf alte Stadtplätze übertragen<br />

wird .<br />

Ob im Altsiedelland <strong>die</strong> Gründung von Städten wie <strong>die</strong> der Zähringer Herzöge,<br />

deren Stadtplan z.T . auf eine anfänglich komplette Vermessung <strong>und</strong> Parzellierung<br />

zurückgeht, erfolgt oder ob Lokatoren im östlichen Mitteleuropa oder<br />

Invasoren in Irland <strong>und</strong> Wales im 12 ./13 . Jahrh<strong>und</strong>ert Städte gründen, <strong>die</strong>s geschieht<br />

im Lichte der schriftlichen Überlieferung <strong>und</strong> läßt somit auch wesentliche<br />

Züge der rechtlichen Bestimmungen erkennen <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> Korrespondenz zum Plan<br />

<strong>und</strong> den archäologischen Bef<strong>und</strong>en . Als Ganzes geplante Oppida wie z.B . Manching,<br />

das zudem auch eine zweite Gründung mit neuer Vermessung <strong>und</strong> Gesamtplanung<br />

erlebt, sind ebenfalls ein Modell, dessen rechtlicher Hintergr<strong>und</strong><br />

nur erschlossen werden kann.<br />

Gründung, Neugründung, Wiedergründung oder Verlegung einer Stadt gehen<br />

parallel zu den unterschiedlichen Erscheinungsformen von Stadt im Mittelalter,<br />

<strong>die</strong> sich zu Phasen zusammenfassen lassen, auch wenn auf Besonderheiten immer<br />

wieder hingewiesen werden müßte . Da sind im frühen Mittelalter <strong>die</strong> Handelsz<br />

' F . Schubert, Neue Ergebnisse zum Bebauungsplan des Oppidums von Manching. Berichte der<br />

Römisch-Germanischen Kommission 64, 1983, 5 ff .

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