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Die Methode der Kritischen Diskurs - hug-web.at

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Ursula Schmidt<br />

ment”) und hebt hervor, dass die feld-invarianten von den feld-spezifischen Momenten<br />

abgegrenzt werden müssten, um ein wirklich allgemeines Schema <strong>der</strong> Struktur<br />

von Argumenten – unabhängig davon, in welchem Feld sie auftreten – entwickeln zu<br />

können.<br />

Paradigm<strong>at</strong>isches Vorbild für Argument<strong>at</strong>ion sollen nicht die Beweisverfahren <strong>der</strong><br />

M<strong>at</strong>hem<strong>at</strong>ik, son<strong>der</strong>n eher juristische Entscheidungsprozesse sein: Das „Gericht <strong>der</strong><br />

Vernunft” „verhandelt” den „Fall” <strong>der</strong> zur Disposition stehenden Behauptung o<strong>der</strong><br />

Frage, indem es den Bereich <strong>der</strong> denkbaren Begründungen bzw. möglichen Lösungen<br />

absteckt und diese kritisch auf ihre Stichhaltigkeit hin befragt, bis es schließlich zu einer<br />

angesichts des verfügbaren M<strong>at</strong>erials r<strong>at</strong>ionalen – aber eben nicht unbedingt aus<br />

den je gegebenen Voraussetzungen logisch deduktiv herleitbaren – Entscheidung gelangt.<br />

Das Toulmin-Schema selbst lässt dann allerdings eher den Zusammenhang zur Syllogistik<br />

erkennen, während <strong>der</strong> Prozesscharakter des Argumentierens überhaupt nicht<br />

direkt vorkommt. Es sieht folgen<strong>der</strong>maßen aus:<br />

Im Vergleich zur Struktur des formal gültigen deduktiven Schlusses differenziert<br />

Toulmin also auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Prämissen, die den Übergang zur Behauptung als<br />

Konklusion ermöglichen, zwischen drei Instanzen mit unterschiedlicher Funktion:<br />

<strong>Die</strong> D<strong>at</strong>en – „D<strong>at</strong>a” –, später auch als Gründe – „Grounds” – bezeichnet, entsprechen<br />

dem Unters<strong>at</strong>z eines Syllogismus und stellen unstrittige bzw. durch ein weiteres Argument<br />

eigens zu rechtfertigende T<strong>at</strong>sachenfeststellungen dar (z.B. „Pe<strong>der</strong>son ist<br />

Schwede” o<strong>der</strong> auch „Sokr<strong>at</strong>es ist ein Mensch”). Der traditionelle Obers<strong>at</strong>z aber wird<br />

aufgeglie<strong>der</strong>t einerseits in die Übergangsregel – „Warrant” –, die den Zusammenhang<br />

zwischen D<strong>at</strong>en und Konklusion formal herstellt (z.B. „Fast alle Schweden sind Protestanten”,<br />

„Alle Menschen sind sterblich”, „Fische sind keine Säugetiere”), und an<strong>der</strong>erseits<br />

in die Stützung – „Backing” –, die als eine Art inhaltliches Fundament für<br />

die Übergangsregel fungiert und alle möglichen Typen von Aussagen, Begriffsbe-

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