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55 Medien in der Wissenschaft - Waxmann Verlag GmbH

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Learn<strong>in</strong>g-Website<br />

plexe Rechtsbereiche2 und Gesetzesnormen3 beachtet werden. Hier kann e<strong>in</strong>e<br />

Visualisierung für den Lernenden e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>s unterstützende Wirkung aufweisen.<br />

Bereits die Doma<strong>in</strong>registrierung und Doma<strong>in</strong>nutzung hat diverse rechtliche<br />

Implikationen (vgl. Zimmermann, 2008, Kap. A. I.). Zudem müssen verschiedene<br />

Informationspfl ichten erfüllt werden (§ 5f. TMG, §§ 312bff.,<br />

BGB-Info-VO, PAngVO etc.) (vgl. Forgó & Schmie<strong>der</strong>, 2008, Kap. B. I.).<br />

Insbeson<strong>der</strong>e gestalterische Elemente – wie Texte, Bil<strong>der</strong>, Fotografi en, Stadtpläne<br />

– können urheberrechtlichen Schutz genießen (vgl. § 2 UrhG; Vgl<br />

Feldmann, 2008) Kap. B. II.). Weitere Bereiche betreffen das Wettbewerbsrecht,<br />

das Datenschutzrecht (vgl. Arn<strong>in</strong>g & Haag, 2008, Kap. C II.), das Allgeme<strong>in</strong>e<br />

Persönlichkeitsrecht, das Haftungsrecht (vgl. Wimmers & Schulz, 2008, Kap. B.<br />

III.) sowie das Strafrecht.<br />

Die genannten rechtlichen Aspekte haben direkte Auswirkung auf die Gestaltung<br />

e<strong>in</strong>er Website (bzw. e<strong>in</strong>es Webshops) und manifestieren sich <strong>in</strong> <strong>der</strong>selben. Für<br />

denjenigen, dem e<strong>in</strong>e abstrakte Darstellung <strong>der</strong> Lehr<strong>in</strong>halte nicht h<strong>in</strong>reichend<br />

nachvollziehbar ist, eignet sich e<strong>in</strong>e zielgerichtete Visualisierung, um abstrakte<br />

Lehr<strong>in</strong>halte konkret umzusetzen.<br />

3 Learn<strong>in</strong>g-Website als passende Darstellungsform<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Komplexität stellt das Lehrgebiet „Rechtskonforme Gestaltung<br />

von Websites und Webshops“ e<strong>in</strong>e große Herausfor<strong>der</strong>ung für den Lernenden<br />

dar. Es liegt nahe, für die Visualisierung und Verdeutlichung <strong>der</strong> Lehr<strong>in</strong>halte<br />

des Bereiches „Rechtskonforme Gestaltung von Websites und Webshops“ ebenfalls<br />

e<strong>in</strong>e Website zu benutzen. Dies beför<strong>der</strong>t den Lernenden direkt <strong>in</strong> den<br />

Regelungskontext, den die Lehr<strong>in</strong>halte behandeln. Zudem bietet e<strong>in</strong>e Website<br />

vielfältige Darstellungsformen, die auf verschiedene Ebenen aufgeglie<strong>der</strong>t werden<br />

können.<br />

Zur Erstellung e<strong>in</strong>er Learn<strong>in</strong>g-Website ist neben <strong>der</strong> Software zur Erstellung<br />

von Websites ke<strong>in</strong>e spezielle Zusatzsoftware erfor<strong>der</strong>lich. Die Lehr<strong>in</strong>halte werden<br />

direkt auf e<strong>in</strong>e standardisierte Website (standardisierten Webshop) übertragen.<br />

Hierdurch wird e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Unmittelbarkeit zu den Regelungs<strong>in</strong>halten<br />

geschaffen.<br />

2 Hierzu zählt unter an<strong>der</strong>em das Datenschutzrecht, das Recht des elektronischen Handels,<br />

das Markenrecht, das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht.<br />

3 Hierzu zählen unter an<strong>der</strong>em: § 312bff. BGB, § 5 TMG, § 2 UrhG.<br />

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