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Konzepte und Entwicklungsschritte für den Aufbau der Notfallselsorge

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II. Methodologie <strong>und</strong> Problematik<br />

1. Das Prinzip <strong>der</strong> individuellen Würde. Es muss eine Umstrukturierung<br />

vorangetrieben wer<strong>den</strong>, bei <strong>der</strong> die Entscheidungsrechte <strong>der</strong> Individuen im<br />

Bereich <strong>der</strong> Wohlstandsdienstleistungen ausgeweitet <strong>und</strong> die des Staates<br />

eingeengt wer<strong>den</strong>. 218<br />

In dem uns vom Kommunismus vererbten Wohlstandssektor ist <strong>der</strong> Kreis<br />

<strong>der</strong>jenigen Ressourcen, über die nicht das Individuum, son<strong>der</strong>n die Regierung,<br />

<strong>der</strong> Politprozess <strong>und</strong> die Bürokratie verfügen, zu groß. Das verletzt die<br />

Souveränität des Individuums <strong>und</strong> sein/ihr Recht auf Selbstbestimmung. Das<br />

Prinzip <strong>der</strong> individuellen Würde könnte des Weiteren die Tatsache verstärken,<br />

dass das Individuum <strong>für</strong> sein/ihr eigenes Leben, seine/ihre Entscheidungen <strong>und</strong><br />

seine/ihre Wahl verantwortlich ist <strong>und</strong> in dieser Angelegenheit nicht immer<br />

Hilfe vom Staat erwarten kann. 219<br />

Diesem Prinzip folgt auch, dass keine Gesellschaft ohne Zwänge seitens des<br />

Staates funktionieren kann. Diese müssen aber auf ein gewünschtes Minimum<br />

reduziert wer<strong>den</strong>, das Prinzip <strong>der</strong> Freiwilligkeit soll in <strong>den</strong> Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> gestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

2. Das Solidaritätsprinzip. Lei<strong>den</strong><strong>den</strong> <strong>und</strong> Benachteiligten muss geholfen<br />

wer<strong>den</strong>. Dieses Prinzip kann nicht nur aus christlicher Überzeugung entstehen,<br />

son<strong>der</strong>n aus einfacher menschlicher Güte, aus dem Bewusstsein <strong>der</strong><br />

Gemeinschaft <strong>und</strong> Geschwisterlichkeit, aus einer altruistischen Gesinnung. Das<br />

Solidaritätsprinzip tritt dann in Kraft, wenn Menschen geholfen wird, die nicht<br />

in <strong>der</strong> Lage sind, Pflichtversicherungen zu zahlen. Im Hintergr<strong>und</strong> steht, dass<br />

218 KORNAI / EGGLESTON, Individuelle Wahl <strong>und</strong> Solidarität. Reform <strong>der</strong> Mechanismen von<br />

Ges<strong>und</strong>heitsinstitutionen in Ost-Europa, 18-27.<br />

219 In diesem Punkt kann das Recht <strong>der</strong> freien Religionsausübung verletzt wer<strong>den</strong> „60. § (1): In <strong>der</strong><br />

Ungarischen Republik hat jedes Individuum das Recht auf freie Meinungsäußerung, Religions- <strong>und</strong><br />

Gewissensfreiheit.<br />

(2) Dieses Recht beinhaltet die freie Wahl o<strong>der</strong> Akzeptanz <strong>der</strong> Religion o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Überzeugung<br />

des Gewissens, sowie die Freiheit, die Religion <strong>und</strong> die Überzeugung in Form religiöser Handlungen <strong>und</strong><br />

Rituale o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>en Wegen individuell o<strong>der</strong> zusammen mit an<strong>der</strong>en öffentlich o<strong>der</strong> privat zu äußern<br />

o<strong>der</strong> nicht zu äußern, auszuüben o<strong>der</strong> zu unterrichten.“<br />

Aus dem Gr<strong>und</strong>gesetz abgeleitet verfügen an<strong>der</strong>e Richtlinien – in erster Linie das Gesetz CXXIV/1997<br />

über die finanziellen Konditionen <strong>der</strong> religiösen <strong>und</strong> öffentlichen Aktivitäten <strong>der</strong> Kirchen – über die<br />

Gr<strong>und</strong>prinzipien <strong>der</strong> Institutsfinanzierung wie folgt:<br />

„5. § (1): Die Finanzierung <strong>der</strong> Aktivitäten von kirchlichen Institutionsbetreibern auf <strong>den</strong> Gebieten <strong>der</strong><br />

Bildung, Schulung, des Tertiärunterrichtes, <strong>der</strong> Kultur, des Sozialen, <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit, des Sports, bzw.<br />

Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes aus dem Zentralhaushalt erfolgt anhand <strong>der</strong> allgemeinen, <strong>für</strong> Staats- <strong>und</strong><br />

Verwaltungsinstitute gelten<strong>den</strong> Regeln, mit <strong>den</strong>en zum gleichen Maße“.<br />

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