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Konzepte und Entwicklungsschritte für den Aufbau der Notfallselsorge

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II. Methodologie <strong>und</strong> Problematik<br />

jedes Mitglied einer Gemeinschaft in <strong>der</strong> Lage sein soll, wenigstens<br />

Gr<strong>und</strong>bedürfnisse befriedigen zu können. Dies beinhaltet aber nicht, dass <strong>der</strong><br />

Staat sich um diese Gr<strong>und</strong>versorgung in Form kostenloser o<strong>der</strong> ermäßigter<br />

Zuschüsse – <strong>und</strong> zwar <strong>für</strong> alle – kümmern muss. Ein Großteil <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

ist in <strong>der</strong> Lage, dies aus eigener Kraft zu schaffen. Das Solidaritätsprinzip muss<br />

<strong>den</strong>jenigen gegenüber geltend gemacht wer<strong>den</strong>, die aus eigener Kraft eben nicht<br />

in <strong>der</strong> Lage sind, gr<strong>und</strong>legendste Bedürfnisse abzudecken.<br />

Der Unterschied zwischen bei<strong>den</strong> Prinzipien fällt ins Auge: minimale<br />

Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung über dem Minimum <strong>und</strong> eine re-<br />

distributive Hilfe <strong>für</strong> Notlei<strong>den</strong>de o<strong>der</strong> eine universelle Berechtigung. We<strong>der</strong> das erste<br />

noch das zweite Prinzip schließen die gesetzgeb<strong>und</strong>enen staatlichen Verpflichtungen<br />

aus – schreiben sie aber auch nicht fest.<br />

Dazu, dass eine mehrere h<strong>und</strong>ert Jahre alte kirchliche Rollenübernahme im<br />

Ges<strong>und</strong>heitswesen nicht zurückgestuft, son<strong>der</strong>n ausgeweitet wird, bedarf es (abgesehen<br />

von <strong>der</strong> gesetzlich vorgeschriebenen Ressourcengarantie) eines regelmäßigen Dialogs<br />

<strong>der</strong> Kirchenleitung mit <strong>den</strong> politischen EntscheidungsträgerInnen zur Zeit <strong>der</strong><br />

Reformen, auch dann, wenn Fragen <strong>der</strong> kirchlichen Institutsfinanzierung in mehreren<br />

Abkommen <strong>und</strong> Verträgen fixiert wur<strong>den</strong>.<br />

Die ungarische Katholische Kirche ist nur mit <strong>den</strong> Gefahren <strong>der</strong> „Krisensituation“,<br />

entstan<strong>den</strong> durch die Ges<strong>und</strong>heitsreform, beschäftigt. Das ist teilweise berechtigt, <strong>den</strong>n<br />

die Rechte <strong>der</strong> Kirchen wur<strong>den</strong> bei <strong>den</strong> Reformen verletzt 220 . Gleichzeitig konzentriert<br />

sich die Kirche kaum auf die Möglichkeiten, die sich aus <strong>den</strong> Verän<strong>der</strong>ungen ergeben<br />

könnten. Es stimmt zwar, dass im Falle <strong>der</strong> Krankenhäuser immer weniger Ressourcen<br />

existieren. Der Ges<strong>und</strong>heitssektor hat aber mehrere „weiße Flecken“, in die die Kirchen<br />

MitarbeiterInnen entsen<strong>den</strong> <strong>und</strong> so das Sozialnetz stärken könnte. Im Endeffekt wäre<br />

dadurch die gesellschaftliche Basis <strong>der</strong> Kirchen ausgeweitet. Sie könnte ihre eigene<br />

Mission <strong>den</strong> Bedürftigen gegenüber erfüllen. Eine dieser weißen Flecken sind massiven<br />

Stresssituationen ausgesetzte Personen, die vorübergehend ohne mentale Unterstützung<br />

dastehen.<br />

220<br />

Bei <strong>der</strong> Finanzierung haben katholische Institutionen staatliche Normative nicht erhalten, wodurch die<br />

frühere „Vatikanvereinbarung” zwischen Kirche <strong>und</strong> Staat verletzt wurde.<br />

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