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Bieler Jahrbuch 2007 - mémreg - regionales Gedächtnis

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278<br />

Die Kirche Christ-König in<br />

Biel-Mett.<br />

Römisch-katholische Gesamtkirchgemeinde Biel<br />

und Umgebung<br />

ORGANISATION DER SEELSORGE IN BIEL<br />

Niklaus Baschung<br />

Seit längerer Zeit wünschten die französischsprachigen<br />

<strong>Bieler</strong> Pastoralmitarbeiter, dass ihre Arbeitsplätze<br />

an einem Ort in der Stadt konzentriert sind.<br />

Nun hat der Kirchgemeinderat dem Vorschlag<br />

einer Pilotgruppe zugestimmt, dass die Arbeits-<br />

plätze im Zentrum Christ-König zusammengelegt<br />

werden.<br />

Der pastorale Jura arbeitet mit Einheiten, die mehrere<br />

Pfarreien in sich vereinen. Dieses Konzept existiert<br />

auch in Biel, da ja die französischsprachigen<br />

Pastoralmitarbeiter in der ganzen Stadt arbeiten.<br />

Derzeit geschieht dies dadurch, dass sie an verschiedenen<br />

Orten einen festen Arbeitsplatz haben, was<br />

die Aufgabe sehr komplex macht.<br />

Bislang war eine Zusammenlegung nicht möglich,<br />

denn die Deutschschweizer – bestrebt um Zweisprachigkeit<br />

und Aufgabenteilung – legten Wert auf eine<br />

französischsprachige Präsenz in jeder Pfarrei. Der<br />

mit Mediator Alex B. Kunze erreichte Kompromiss<br />

kann wie folgt zusammengefasst werden: Die französischsprachigen<br />

Mitarbeiter tragen gemeinsam<br />

mit den Deutschschweizer Mitarbeitern die Verantwortung<br />

für die drei Pfarreien, doch ihre festen<br />

Arbeitsplätze sind in einer Pfarrei zusammen gelegt.<br />

Ausserdem können deutschschweizerische Pastoralmitarbeiter<br />

in dieser Pfarrei arbeiten.<br />

PRINZIPIEN DER WAHL<br />

Die Wahl des Zentrums sollte die folgenden Prinzipien<br />

berücksichtigen, auf die sich die Französisch-<br />

und die Deutschsprachigen geeinigt haben:<br />

a) Teilung der Verantwortung: Durch die Zusammenlegung<br />

erfolgt keine Änderung in Bezug<br />

auf die Verantwortung. Ein Mitglied des französischsprachigen<br />

Teams und ein Deutschschweizer<br />

Pfarrer oder Gemeindeleiter teilen sich weiterhin<br />

in der Verantwortung für jede Pfarrei.<br />

b) Amtshandlungen: Die Zusammenlegung ändert<br />

nichts am Angebot an Amtshandlungen –

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