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Vorwort - Fritz Thyssen Stiftung

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Grundrechte<br />

Seite 172<br />

STAAT, WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT<br />

wissenschaft zu anderen Disziplinen, namentlich zu den Wirtschaftswissenschaften,<br />

zur Politikwissenschaft, Rechts- und Staatsphilosophie<br />

und zu Soziologie. Bei alledem greift der klassische nationalstaatliche<br />

Rahmen für die Rechtsordnung und die Rechtswissenschaft<br />

heute allenthalben zu kurz. Kaum eine Rechtsmaterie ist mehr<br />

ohne Europarecht denkbar, das vorrangig ist und, wo es eingreift, auf<br />

nationale, systematisch-dogmatische Besonderheiten keine Rücksicht<br />

nehmen kann. Allerdings bietet das Europarecht keine flächendeckende<br />

Rechtsordnung, sondern ist schon nach dem Subsidiaritätsgrundsatz<br />

auf das Zusammenwirken mit den nationalen Rechtsordnungen<br />

und Rechtswissenschaft(en) angewiesen. Die Frage, wie<br />

die richtige Grenze zwischen europäischer und nationaler Regelung<br />

verläuft bzw. gezogen werden sollte, ist politisch, praktisch und wissenschaftlich<br />

ungelöst. Neben dem Europarecht ist das eigentlich internationale<br />

und transnationale Recht, zumal in der Form zahlreicher<br />

Abkommen und angesichts internationaler Organisationen, denen<br />

Deutschland zugehört, wichtiger denn je. Das belegt zuletzt die<br />

WTO, die einen wichtigen Schritt hin zu einer Weltwirtschaftsordnung<br />

darstellt. Rechtsvergleichung ist längst zu einem Kerngebiet<br />

der Rechtswissenschaft geworden. Rechtsangleichung, etwa die Frage<br />

nach einem europäischen Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht,<br />

wird immer wichtiger.<br />

Institutioneller Wandel und Transformation vollziehen sich nicht nur<br />

in mittel- und osteuropäischen Ländern, sondern auch in Deutschland<br />

und den westlichen Industriestaaten, allen voran den USA, und<br />

stellen auch die Rechtswissenschaft vor ganz neue Herausforderungen.<br />

Gerichtliche, schiedsgerichtliche und andere Mechanismen für<br />

Streitbeilegung und Streitvermeidung sind gefordert.<br />

Die <strong>Fritz</strong> <strong>Thyssen</strong> <strong>Stiftung</strong> räumt solchen Projekten Priorität ein, die<br />

über klassische, innerdeutsche, systematisch-dogmatische Arbeit<br />

hinausgehen, also einzelne Gesetze, Rechtsgebiete, Disziplinen oder<br />

Staatsgrenzen überschreiten. Ob solche Untersuchungen eher privat-<br />

oder öffentlichrechtlich, eher materiell- oder verfahrensrechtlich<br />

oder z.B. dem Handels- und Wirtschaftsrecht, dem Umweltrecht oder<br />

anderen Rechtsgebieten zugehören, ist ohne Belang. Das heißt nicht,<br />

dass nur europarechtlich ausgreifende, rechtsvergleichende und interdisziplinäre<br />

Arbeiten gefördert würden. Aber Projekte, die Recht<br />

funktional untersuchen, genießen Vorrang: Die <strong>Stiftung</strong> möchte einen<br />

Beitrag leisten zur Untersuchung von Recht in einer modernen,<br />

vielfältig international eingebundenen Industriegesellschaft.<br />

Prof. D. Merten, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften<br />

Speyer, und Prof. H.-J. Papier, Universität München, Präsident<br />

des Bundesverfassungsgerichts, Karlsruhe, erhalten von der <strong>Stiftung</strong><br />

Fördermittel für das Projekt „Handbuch der Grundrechte in Deutschland<br />

und Europa.“<br />

Das Handbuch wird den Grundrechtsbestand der europäischen Staaten<br />

wie auch der Europäischen Gemeinschaft unter besonderer

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